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Abmahnung erhalten? Ruhig bleiben!
- Wettbewerbsrecht – Urheberrecht – Markenrecht – Persönlichkeitsrecht - 

Senden Sie die Abmahnung direkt und unverbindlich an abmahnung@ferner-alsdorf.de. Reaktion üblicherweise innerhalb von 48h, auch am Wochenende. Wir helfen bundesweit.
In dringenden Fällen (Frist beträgt weniger als 24h) ausserhalb der Bürozeiten nutzen Sie unser Notfall-Telefon: 02404 9844 997.

Seit vielen Jahren werden Abmahnungen jeglicher Art, inzwischen insgesamt mehrere hundert, aus dem gesamten Bereich des IT-Rechts (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht) hier im Haus bearbeitet. Mit der Zusendung der Abmahnung per EMail entstehen noch keine unmittelbaren Beratungskosten, die Zusendung ist unverbindlich – es folgt eine Ersteinschätzung der Sachlage sowie eine konkrete Benennung der Kosten wenn Sie uns beauftragen möchten. (Beachten Sie bitte, dass je nach hiesiger Auslastung die Bearbeitung samt Ersteinschätzung natürlich vorbehalten bleibt!)

Unsere Kosten: Abmahnungen werden je nach Aufwand berechnet, üblicherweise ist bei Standard-Abmahnungen mit pauschalen Kosten bei uns um die 150-200 Euro zu rechnen – fragen sie einfach.

Unmittelbare erste Hinweise zu typischen Abmahnungen:

Im Folgenden bei uns:

  1. Abmahnung erhalten – was soll ich jetzt tun?
  2. Warum einen Anwalt beauftragen?
  3. Allgemeine Informationen zum Thema Abmahnung
  4. Aktuelle Artikel bei uns

1. Abmahnung erhalten – was soll ich jetzt tun?

  1. Als erstes: Ruhe bewahren! 
  2. Danach: Notieren Sie sich die gesetzte Frist die zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt wurde!
  3. Wenn mehr als 2 Tage bis zum Fristende verbleiben, mag das schlimm erscheinen ist aber vollkommen ausreichend, um die Sache “zu regeln”. Wenn weniger Zeit ist: Auf unserem Notfalltelefon unter 02404 9844 997 anrufen!
  4. Die Abmahnung uns per EMail zusenden und das Feedback abwarten. Sie haben regelmäßig innerhalb von 24-48h eine Antwort. Wenn Sie eine Telefonnummer angeben, werden Sie auch gerne zurück gerufen, auf Grund der Häufigkeit der Anfragen wird bevorzugt die erste Info per Mail gegeben.
  5. Ganz besonders wenn Sie davon überzeugt sind, nichts getan zu haben: Nicht einfach etwas machen! Auf keinen Fall die Gegenseite anschreiben und darauf hinweisen dass man nichts tat – im Zweifelsfall verschlimmern Sie die Sache nur und erreichen dann doch nix.
  6. Lesen Sie ruhig im Internet, aber nehmen Sie nicht alles für bare Münze. Gerade in Foren tummeln sich schnell Schwätzer – ein Anwalt der täglich Abmahnungen bearbeitet sieht aus gutem Grund vieles anders als Betroffene, die aus subjektiver Sicht mit der Erfahrung von 1-2 Abmahnungen “Ratschläge” geben. Beachten Sie dazu auch unsere Webseite zu “Filesharing-Abmahnungen” die mit vielen Mythen aufräumt, zu finden hier.

2. Warum einen Anwalt beauftragen?

Es gibt zwei gute Gründe, anwaltlichen Beistand zu nutzen wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

  1. Nicht selten sind die geforderten Kosten zu hoch angesetzt und können reduziert werden. Dies aber nur mit fachlicher Einschätzung, die Reduzierung gibt es nur mit den richtigen und vertretbaren Argumenten.
  2. Weiterhin sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Damit geht eine lebenslange Bindung einher, die mit einer Vertragsstrafe verbunden ist. Speziell Unternehmen müssen hier aufpassen, da die Vertragsstrafe das Unternehmen belastet – und bei zu weit formulierter Unterlassungserklärung eine vertragliche Bindung eingegangen wird, die das Unternehmen nicht unerheblich belastet. Gerade bei Unternehmen gilt, dass alleine das Erfordernis einer Unterlassungserklärung anwaltliche Beratung begründen muss!

3. Allgemeine Informationen zum Thema Abmahnung

Abmahnungen sind ein heute sehr verbreitetes Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung, die immer wieder vorkommen: Vom Arbeitsrecht bis zum Urheberrecht. In der Anwaltskanzlei Ferner werden Sie bei Abmahnungen bundesweit kompetent vertreten und beraten, gleich in welchem Rechtsgebiet die Abmahnung ausgesprochen wurde. Bei uns wird Ihnen im Umgang mit Abmahnungen, auch bei Filesharing-Abmahnungen, eine jahrelange Praxis geboten – von Urheberrechtlichen Abmahnungen über das Impressum bis hin zu Wettbewerbsverstößen!

  • Ganz besonders sind urheberrechtliche Abmahnungen verbreitet, etwa weil Texte oder Bilder ohne Erlaubnis kopiert werden. Hierhin gehört auch die so genannte “Filesharing-Abmahnung“, von der zunehmend Menschen betroffen sind.
  • Abgemahnt werden zudem häufig wettbewerbsrechtliche Verstöße – etwa weil Belehrungen unterlassen wurden oder falsch erfolgen, AGB wettbewerbswidrig formuliert sind oder Werbung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Betroffen hiervon können auch Privatpersonen sein, die – unwissentlich – als Unternehmer handeln.
  • Daneben kann wegen aller möglichen Probleme abgemahnt werden – wegen der Verbreitung unwahrer Tatsachen bis hin zu Datenschutzverstößen sind eine Vielzahl abmahnfähiger Tatbestände denkbar. Verbreitet sind dabei auch die Abmahnungen wegen des unerlaubten Verkaufs von Markenprodukten oder sogar Fälschungen (“Ed-Hardy”-Abmahnungen sind hier besonders bekannt, aber auch Abmahnungen wegen nachgeahmter Druckerpatronen). Weiterhin ist die Abmahnung wegen des unerlaubten Nutzens von Auszügen aus Karten (Stadtplänen z.B.) möglich.

4. Aktuelle Artikel bei uns

Zum Thema Abmahnung:

Zum Thema Filesharing-Abmahnung: