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Sie suchen einen Rechtsanwalt wegen Beratungsbedarf beim Thema Abmahnungen?

Wir bearbeiten Abmahnungen bundesweit nach einem einfachen Prinzip: Scannen Sie Ihre Abmahnung (gleich, ob Wettbewerbsrecht, Werberecht, Shoprecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht oder Markenrecht/Kennzeichenrecht) ein und senden Sie diese unverbindlich an abmahnung@ferner.eu. Es entstehen Ihnen hierbei keine Beratungsgebühren oder ähnliches – nach einer ersten groben Sichtung durch uns, erhalten Sie per Mail einen Vorschlag, wie wir helfen können – Sie entscheiden dann, ob Sie bei uns richtig sind. Die Antwort erfolgt üblicherweise innerhalb von 24h – es wird dabei kurz nachgesehen, worum es geht und erläutert was wir tun können.

Hinweis: Viele Angelegenheiten rund um Abmahnungen lassen sich ohne ein direktes persönliches Beratungsgespräch bearbeiten, so dass hier bundesweit geholfen werden kann. Ob es sinnvoll erscheint oder nicht, wird ehrlich in der Antwort angesprochen.

Mögliche Abmahnungen:

  • Abgemahnt werden häufig wettbewerbsrechtliche Verstöße – etwa weil Belehrungen unterlassen wurden oder falsch erfolgen, AGB wettbewerbswidrig formuliert sind oder Werbung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Betroffen hiervon können auch Privatpersonen sein, die – unwissentlich – als Unternehmer handeln.
  • Darüber hinaus sind urheberrechtliche Abmahnungen verbreitet, etwa weil Texte oder Bilder ohne Erlaubnis kopiert werden. Hierhin gehört auch die so genannte “Filesharing-Abmahnung“, von der zunehmend Menschen betroffen sind. Wenn Sie Hilfe wegen einer Filesharing-Abmahnung suchen, lesen Sie bitte hier weiter.
  • Daneben kann wegen aller möglichen Probleme abgemahnt werden – wegen der Verbreitung unwahrer Tatsachen bis hin zu Datenschutzverstößen sind eine Vielzahl abmahnfähiger Tatbestände denkbar. Besonders verbreitet ist dabei die Abmahnung wegen des unerlaubten Verkaufs von Markenprodukten oder sogar Fälschungen (“Ed-Hardy”-Abmahnungen sind hier besonders bekannt, aber auch Abmahnungen wegen nachgeahmter Druckerpatronen). Weiterhin ist die Abmahnung wegen des unerlaubten Nutzens von Auszügen aus Karten (Stadtplänen z.B.) möglich.

Die Anwaltskanzlei Ferner berät dabei in beiden Bereichen:

  • Verbraucher – auch wenn diese selber Abmahnen möchten, etwa weil man ungewollt namentlich erwähnt wird oder ein eigenes Foto von einem Dritten ohne Erlaubnis genutzt wird – erhalten eine umfassende Beratung samt Risiko-Analyse um die möglichen Verhaltensoptionen auszuloten
  • Unternehmer, die urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Verstöße ahnden wollen, finden bei uns eine kompetente Beratung. Dabei beachten wir die Besonderheiten des Internets, insbesondere Erscheinungsformen wie den “Streisand-Effekt” und lassen dies in unsere Beratung mit einfließen, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln und durchzusetzen.

Rufen Sie uns an: 02404 – 92100 oder
senden Sie eine Mail an abmahnung@ferner.eu


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