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Sie suchen einen Strafverteidiger, speziell zum Internetstrafrecht – Daten-Strafrecht?

Rechtsanwalt Dieter Ferner, Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, berät und vertritt Sie bei strafrechtlichen Problemen im Bereich des IT-Strafrechts bzw. Daten-Strafrechts. Rechtsanwalt Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und bietet jahrelange Erfahrung bei der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate, auch im Bereich des IT-Strafrechts.

Gerade diejenigen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Bereich der IT beschäftigen, etwa Programmierer oder Systemadministratoren, sehen sich heute vielzähligen rechtlichen Unwägbarkeiten ausgesetzt – beispielhaft ist hier nur der so genannte “Hackerparagraph” (Ausführungen zum Hackerparagraphen hier von uns) oder die Problematik der Fernwartung, wobei Systemadministratoren evt. Einsicht in fremde Daten nehmen (müssen). Eine umfassende, vor allem auch präventive, Beratung hilft hier schwere Fehler zu vermeiden und Risiken aufzuzeigen – nicht nur im Bereich des Strafrechts, sondern auch mit Blick auf den §11 BDSG.

Dabei ist es gerade für IT-Fachleute haarsträubend, welches technische Unverständnis mitunter vor Gericht zu Tage tritt. An dieser Stelle wird die Anwaltskanzlei Ferner gestärkt durch die Kompetenz von Jens Ferner (Diplom-Jurist), der nicht nur als Jurist sondern auch als ehemaliger langjähriger Programmierer, Fachbuchautor, und IT-Sicherheitsberater das Kanzlei-Team verstärkt. Dabei bringt Jens Ferner zudem die tägliche Erfahrung als Blogger mit, die eine Brücke zwischen täglicher Praxis im Internet und juristischer Betrachtung sicherstellt.

Doch auch Privatpersonen sind im digitalen Zeitalter überraschend schnell mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert: Unwissend kauft man beispielsweise gestohlene Ware auf einer Auktionsplattform wie eBay und sieht sich dem Vorwurf der Hehlerei ausgesetzt. Oder begeht wissentlich vermeintliche Kavaliersdelikte, wie die Urkundenfälschung (etwa bei der Fälschung eines Personalausweises) oder das so genannte Schwarz-Surfen. Auch hier profitieren Sie von der Verbindung beider Kompetenzen, IT-Fachwissen und Strafverteidigungs-Praxis, in unserer Kanzlei.

Erfahrung bieten wir auch im Umgang mit digitalen “inhaltlichen Delikten”, also bei Propagandadelikten, Beleidigungsdelikten und pornographischen Delikten, wobei gerade die schwammigen Zonen der Jugendpornographie und der Strafbarkeit realistischer Darstellungen (gezeichnete Pornographie, Manga-Pornos) dringend der Beratung durch einen versierten Strafverteidiger mit Erfahrung benötigen.

Suchen Sie als Betroffener rechtzeitig Hilfe bei einem Rechtsanwalt: Bei Durchsuchungen, Verhaftungen, Vernehmungen sind wir kurzfristig verfügbar. Gerade in diesen Situationen werden von den Betroffenen ohne Strafverteidiger die schwerwiegendsten Fehler begangen. Außerhalb der Bürozeiten werden Anrufer automatisch auf unser Notfall-Handy umgeleitet:

Rufen Sie uns an: (+49)(0)2404 – 92100 oder
senden Sie eine Mail an info@ferner-alsdorf.de

Selbstverständlich sind wir auch überörtlich tätig – die Anwaltskanzlei Ferner vertritt Mandate auch außerhalb der Region Aachen.

Beachten Sie zum Thema bitte die Webseite Daten-Strafrecht.de, auf der Jens Ferner regelmäßig aktuelle Probleme des Daten-Strafrechts (IT-Strafrecht) beleuchtet und analysiert. Interessant dürfte auch die Webseite Schwarz-Surfen.de sein, auf der Sie Informationen rund um die Frage finden, ob es strafbar ist, in offenen WLAN zu surfen.

Aktuelle Artikel zum Thema auf unserer Fach-Seite Daten-Strafrecht.de:

www.ferner.eu | www.rechtsanwalt-ferner.de | newsletter.ferner-alsdorf.de | filesharing.ferner-alsdorf.de | opferschutz-nebenklage.de | www.internet-strafrecht.com