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Die Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf vertritt und berät Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten. Im Folgenden einige Ausführungen zu ausgesuchten Rechtsgebieten, in denen Rechtsanwalt Ferner als Ansprechpartner dient, dies sind:

  1. Strafrecht, speziell für “Großgläubiger”
  2. Nebenklage
  3. Auto und Verkehr
  4. Wettbewerbsrecht inkl. Abmahnungen
  5. Mietrecht
  6. Scheidung & Trennung
  7. IT-Recht (das IT-Recht beinhaltet u.a. Fragen des Urheberrechts, IT-Vertragsrechts, IT-Strafrechts, Datenschutzrechts)

Strafrecht
Heute ist man, gerade im digitalen Zeitalter, schnell mit einen strafrechtlichen Vorwurf oder gar einer überraschenden Durchsuchungsmaßnahme konfrontiert und wird aus seiner “heilen Welt” gerissen. Eine erfahrene, schnelle und professionelle Strafverteidigung sowie Betreuung im Rahmen der laufenden Ermittlungsmaßnahmen ist der Schlüssel zu ihrer individuell optimalen Lösung. Rechtsanwalt Dieter Ferner ist dabei bereits seit Jahren Fachanwalt für Strafrecht.

Strafrecht und Großgläubiger

Durch eine Strafanzeige wird nicht nur dem Strafverfolgungsinteresse , sondern auch dem wirtschaftlichen Interesse des geschädigten Großgläubigers gedient. Eine kompetente Beratung im Vorfeld einer Strafanzeige bieten wir insbesondere Kreditinstituten -und anderen Großgläubigern- zu passend zugeschnittenen Gebühren im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung an.

Opferschutz: Nebenklage

Geboten wird Ihnen auch die Tätigkeit und Beratung als Zeugenbeistand sowie (Opferschutz) die Vertretung von Opfern im Rahmen der Nebenklage. Opfer von Straftaten sind in Deutschland durch verschiedene Instrumente geschützt und werden bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt. So wird der Opferschutz vor allem gestärkt durch:

  • Das Zeu­gen­schutz­ge­setz
  • Zivilrechtliche Ansprüche können direkt im Anhang an das Strafverfahren zugesprochen werden
  • Mittels der Nebenklage können Opfer als Ankläger neben der Staatsanwaltschaft auftreten

Diese Kernelemente des gerichtlichen Opferschutzes im Strafverfahren nutzen Sie Ideal mit einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite, der Ihre Interessen als Opfer vertritt und Sie sowohl als Zeuge als auch als Nebenkläger unterstützt.

Auto & Verkehr
Rund um das Verkehrsrecht erhalten Sie Beistand: Von der Unfallregulierung über das Geltendmachen von Schadenersatz bis hin zu Schmerzensgeld nach Unfällen. Doch auch im vertraglichen Bereich erhalten Sie eine Beratung rund um die rechtlichen Belange beim Thema “Auto”, also bei der Beratung von Käufern und Verkäufern in Sachen Vertragsgestaltung oder zur Frage von Sachmängeln.

Wettbewerbsrecht inkl. “Abmahnungen”
Unternehmen finden bei uns eine umfassende Beratung im Bereich des Wettbewerbsrechts: Ihnen wird unlauterer Wettbewerb vorgeworfen oder sie sehen dies bei einem Konkurrenten? Ihre Werbeanzeige oder ihr Online-Shop bereiten Ihnen Sorgen?

Lassen Sie sich beraten, wir bieten das gesamte Spektrum des Wettbewerbsrechts: Von der Abwehr unverlangter wettbewerbswidriger Werbung über die Gestaltung von (Online-)Shops bis zur Vorsorge, damit eine geplante Werbemaßnahme keine Abmahnungen nach sich zieht.

Auch Verbraucher (Privatpersonen) sind hin und wieder von “Abmahnungen” betroffen, seien es überraschend wettbewerbsrechtliche oder einfache Unterlassungs-Abmahnungen. Auch hier stehen wir mit unserem Rat zur Seite.

Mietrecht

Sowohl Mieter als auch Vermieter erhalten eine fundierte Beratung rund um die Themen mieten und vermieten. Von der Prüfung von Mietverträgen, insbesondere auf die Vereinbarkeit mit der aktuellen Rechtslage, bis hin zur Betreuung von Mietern, deren Wohnung Mängel aufweist oder Vermietern, die sich mit einem nicht-zahlenden Mieter konfrontiert sehen.

Scheidung & Trennung

Im Bereich Scheidung und Trennung muss man sich nicht streiten – eine gütliche Trennung spart Nerven, Zeit und vor allem Geld. Über die Jahre hinweg wurde eine besondere Form der Bearbeitung und Beratung gütlicher Trennungen erarbeitet, bei der die Menschen und ihr Interesse an einem reibungslosen und günstigen Ablauf im Vordergrund stehen. Geboten wird eine umfassende Beratung.

Besonderen Wert wird gelegt auf eine Beratung im Vorfeld, in der Zeit der Trennung und der unmittelbaren Scheidungsvorbereitung -ggfs. unter Einbeziehung des anderen Ehepartners- mit dem Ziele einer nerven- und kostensparenden  gütlichen Scheidung: Was ist zu bedenken, wo liegen Fallstricke, wie kann man Streit vermeiden und welche Möglichkeiten bietet das Recht.

Links dazu:

IT-Recht
Schon der Begriff „IT-Recht“ sorgt ebenso schnell wie gerne für den ersten typischen Fehler: Den Gedanken an den fehlgeschlagenen Kauf bei ebay und die Frage, welche Rechte der Käufer oder Verkäufer nun hat. Das mag zwar, gerade im studentischen Alltag, mit der häufigste Fall sein, in dem man mit Ausläufern des IT-Rechts konfrontiert wird – das IT-Recht darauf zu reduzieren, wäre aber ein fataler Fehler.

Genau genommen handelt es sich bei dem so genannten IT-Recht um das „Informationstechnologierecht“. Das Gebiet des IT-Rechts bietet dabei eine faszinierende Vielfältigkeit: Einerseits äußerst anspruchsvoll und vielseitig, geprägt von verschiedenen Rechtsgebieten – andererseits mit enormer praktischer Relevanz. Diese besondere praktische Relevanz wird unterstrichen durch die zwischenzeitlich erfolgte Einführung des „Fachanwalts für Informationstechnologierecht“.

Doch worum geht es nun beim IT-Recht:

  • Recht der IT-Verträge
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, speziell Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht
  • Immaterialgüterrecht, speziell Urheberrecht und allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Recht des Datenschutzes
  • Internationale Bezüge, speziell internationales Privatrecht
  • Telekommunikationsrecht & Telemedienrecht
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen
  • Strafrecht mit IT-Bezug, speziell Medienstrafrecht

Auf den ersten Blick sieht man schon: Hier ist für jeden etwas dabei. Die sogleich – in der gebotenen Kürze – noch zu erläuternden Stichpunkte decken über die verschiedensten zivilrechtlichen und strafrechtlichen sogar öffentlich-rechtliche Fragestellungen ab. In der Breite verlangt dieses Gebiet somit nicht nur eine hohe Flexibilität, sondern bietet zugleich auch sehr viel Abwechslung und Anspruch.

Im Bereich der IT-Verträge geht es darum, dass Informationstechnologie Gegenstand des Vertrages ist – typisch sind Kauf, Miete, Herstellung von Software oder Hardware. Die vertraglichen Möglichkeiten sind vielfältig, schon fast unüberschaubar – eben wie die Bedürfnisse in diesem Bereich.
Beim elektronischen Geschäftsverkehr geht es um kurzum um den „Online-Handel“, also mitunter „normale“ Kaufverträge, die allerdings über elektronische Wege abgewickelt werden. Hierzu gehört die ebay-Problematik, aber auch Fragen des Wettbewerbsrechts, des Verbraucherschutzes und selbst scheinbar lapidare Dinge, wie die wirksame Einbeziehung von AGB, was keinesfalls so einfach ist, wie es auf den ersten Blick scheint.
Das Immaterialgüterrecht beschäftigt sich in erster Linie mit Fragen des Urheberrechts und Kennzeichenrechts, hierunter fällt beispielsweise der Schutz von Domainnamen. Selbsterklärend ist das Recht des Datenschutzes, wobei mitunter hier auch die elektronische Signatur miterfasst ist.
Bei den internationalen Bezügen liegt der Schwerpunkt sicherlich im Bereich des internationalen Privatrechts, wobei man hier nicht blind an das CISG (UN-Kaufrecht) denken darf, sondern zumindest das internationale Urheber- und Zivilprozessrecht mit im Blick haben muss. Sicherlich wird das internationale Strafrecht, das in der Literatur zum IT-Recht zurzeit eher weniger Bedeutung hat, zunehmend Beachtung finden.
Telekommunikations- und Telemedienrecht orientieren sich inhaltlich an den gesetzlichen Vorgaben, wobei das Telemedienrecht dem Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs zugeschrieben wird. Um die Unterscheidung zu verstehen, sollte man sich die beiden wesentlichen Ebenen eines Netzwerks vor Augen halten: Einerseits die „Leitungen“, die Hardware-Komponente. Andererseits die Inhalte, die in diesem Netz kommuniziert werden. Sofern es um das Netz als solches geht, bewegt man sich im Bereich des Telekommunikationsrechts – wenn es um die Inhalte geht, ist das Telemedienrecht betroffen. Das Telekommunikationsrecht ist dabei ebenfalls kein homogenes Rechtsgebiet, durchzogen von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Regelungen.

Sowohl die Thematik öffentlicher Vergabe von Aufträgen als auch das Strafrecht im Rahmen des IT-Rechts lassen schon beim Lesen des Titels erahnen, worum es im Kern geht. Gerade das Strafrecht verdient aber eine nähere Betrachtung, nicht zuletzt wegen des enormen alltäglichen Bezugs. So bietet die inzwischen Alltag gewordene besonders einfache Möglichkeit der (Ver-)Fälschung von Urkunden ganz andere Dimensionen der Strafbarkeit als noch vor 20 Jahren – ganz zu schweigen von Alltags-Phänomenen wie dem so genannten „Filesharing“ oder der mitunter allzu leichten Bestellung von Waren in fremdem Namen im Internet. Wir erleben zurzeit eine zunehmende Häufung von Straftaten, mitunter eventuell sogar eine Kriminalisierung, die vielleicht zu einem neuen Blick auf das Strafrecht zwingt. Das bringt zwangsläufig eine steigende Bedeutung des Strafrechts im Leben „normaler Bürger“ mit sich.

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