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Archiv für die 'Verfassungsrecht' Kategorie

Twittern aus dem Bundestag: Greift die Indemnität?

Die Abgeordneten des deutschen Bundestages genießen das Vorrecht der Indemnität. Mit den Worten des Art. 46 Grundgesetz heißt das:
Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. [...]

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