Jens Ferner (Diplom-Jurist, Universität Bonn) ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei in Alsdorf und intern speziell im Bereich “IT-Recht” aktiv, hierzu gehören u.a. das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, allg. Persönlichkeitsrecht und Daten-Strafrecht.
Neben der Kanzlei-Tätigkeit ist er Verfasser mehrer Fachbücher und Artikel in Fachzeitschriften zum Thema Programmierung und Datensicherheit. Zudem betreut er die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing der Alsdorfer Kanzlei, speziell die Betreuung & Vermarktung der Webseite.
Sie finden Jens Ferner auch bei XING. Sämtliche Kontaktdaten von Jens Ferner finden Sie unter http://jens.familie-ferner.de.
Er hat im Januar 2010 die erste juristische Staatsprüfung bestanden. Das Studium war geprägt von den Ausbildungsschwerpunkten Strafrecht (Internationales-, Daten-, und Wirtschaftsstrafrecht) und Verwaltungsrecht. Seine Examenshausarbeit behandelte den funktionalen Schuldbegriff und dessen Konsequenzen für das so genannte “Feindstrafrecht“. Regelmäßig erstellt er Gutachten im Bereich Staats- und Verfassungsrecht, speziell für Verfassungsbeschwerden.
Jens Ferner (Diplom-Jurist) stärkt die Kompetenz der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf im Bereich IT-Fachwissen, der nicht nur als Jurist sondern auch als ehemaliger langjähriger Programmierer, Fachbuchautor, und IT-Sicherheitsberater das Kanzlei-Team verstärkt. Dabei bringt Jens Ferner zudem die tägliche Erfahrung als Blogger mit, die eine Brücke zwischen täglicher Praxis im Internet und juristischer Betrachtung sicherstellt.
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