Bis heute ist der Nepp mit vermeintlichen Branchenbuch-Einträgen („Branchenverzeichnis“) verbreitet – man erhält ein Schreiben (gerne per Mail oder Fax) und wenn man es ausgefüllt zurücksendet, entpuppt sich das vermeintlich amtliche oder zumindest kostenlose Schriftstück als kostenpflichtige „Leistung“. Die hat zwar keinen spürbaren Mehrwert, weswegen mit dem BGH schon keine Zahlungspflicht besteht, bezahlen soll man…
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Das Landgericht Wuppertal (9 S 40/14) hat nochmals kurz klargestellt, dass ein Branchenbuch-Vertrag sittenwidrig sein kann, wenn er wirtschaftlich vollkommen wertlos ist: Zu Recht hat das Amtsgericht auf eine Sittenwidrigkeit im Sinne des § 138 BGB abgestellt. Der durch Rücksendung des „Brancheneintragungsantrages“ (…) zustande gekommene Vertrag erfüllt die Voraussetzungen an ein wucherähnliches Rechtsgeschäft i.S. des…
Bereits im Jahr 2014 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-15 U 43/14) entschieden, das zwar ein Unterlassungsanspruch bei systematisch täuschenden Schreiben besteht, die den Eindruck offizieller Anschreiben erwecken. Allerdings muss sauber geprüft werden, ob der Irrtum auch aufrecht erhalten wird: Versendet ein Gewerbetreibender planmäßig und systematisch Formulare an Gewerbetreibende, die den irreführenden Eindruck erwecken, von einer…
Das Landgericht Bonn (1 O 371/12) hat sich zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für nicht veranlasste Branchenbucheinträge geäußert. Dabei hat es entschieden, dass dann wenn Dritte aus allgemein verfügbaren Informationen einen Branchenverzeichniseintrag mit wettbewerbswidrigem Inhalt erzeugen, der eingetragene nicht auf Unterlassung haftet, wenn er an der Entstehung des Eintrags nicht mitgewirkt hat und ihn auch keine Abwendungspflicht…
Beim Amtsgericht Bonn (105 C 49/13) findet sich eine veraltete Entscheidung zum Thema „Branchenbücher“, die mit heutiger Rechtsprechung des BGH aus meiner Sicht nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Im Kern findet man die üblichen Ausführungen getreu dem Motto „steht doch alles da“, wie man sie insbesondere von jüngeren Richtern an Amtsgerichten, ohne entsprechende…
Auch das Landgericht Wuppertal (9 S 40/14) hat sich mit der Sittenwidrigkeit – weil Nutzlosigkeit – von Brachenbucheintragungen im Internet beschäftigt. Das Landgericht bestätigte, dass eine Sittenwidrigkeit jedenfalls dann zu erkennen ist, wenn das Branchenverzeichnis mit Google nicht einmal zu finden ist und gleichwohl ein zumindest beachtlicher Betrag (hier: über 900 Euro) gezahlt werden soll.
Das Landgericht Wuppertal (9 S 40/14) hat in einem durchaus beachtenswerten Beschluss festgehalten, dass Branchenbuch-Formulare bzw. damit angeblich verbundene Aufträge als Wuchergeschäft einzustufen sein können. Das ist soweit nichts neues, das Amtsgericht Bonn hat dies schon beim „Markennepp“ angenommen, und das Amtsgericht Düsseldorf bei einem anderen Branchenbuch-Anbieter. Für Betroffene lohnt sich daher immer in diesem…
Beim Landgericht Offenburg (1 S 151/11) wurde, wie bei zahlreichen Landgerichten, eine Zahlungspflicht bei der bekannten Branchenbuch-Abzocke, verneint. Hinsichtlich der im konkreten Fall und als typisch zu bezeichnenden Platzierung der Hinweise auf die Entgeltpflicht meint das Gericht u.a.: Das ist hier der Fall. Der Preis für den Interneteintrag ist einmal im Adressfeld des Absenders und…
Auch das Landgericht Flensburg (1 S 71/10) hat sich mit einem Formular im Rahmen der üblichen Branchenbuch-Abzocke beschäftigen dürfen und einen Zahlungsanspruch im konkreten Fall verneint. Es ging dabei um dieses Formular: Das Landgericht Flensburg hat hierbei die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZR 262/11, hier bei uns) zwar nicht berücksichtigt kam aber am Ende zum…
Das Landgericht Saarbrücken (13 S 143/12) hat sich mit einem Formular im Rahmen der üblichen Branchenbuch-Abzocke beschäftigt und, wie zunehmende Gerichte, einen Zahlungsanspruch im konkreten Fall verneint. Wenn ich es richtig sehe, ging es wohl um dieses Formular Das Landgericht Saarbrücken hat hierbei die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZR 262/11, hier bei uns) berücksichtigt und,…
Der Bundesgerichtshof hat sich zum Thema Branchenbuch und Branchenbuch-Abzocke geäußert – die Verteidigungsoptionen für Betroffene sind erheblich gestiegen.
Das dürfte der „Branchenbuch-Masche“ einen erheblichen Dämpfer verpassen: Der Bundesgerichtshof hat seine aktuelle Rechtsprechung zur Täuschung von Kaufleuten aufrecht erhalten und ein erneutes Machtwort gesprochen: Es ist mit dem BGH eindeutig Aufgabe eines Branchenbuch-Anbieters, seine Schreiben so zu gestalten, dass der Aspekt von Kosten deutlich hervor tritt – Klauseln, die eine Kostenpflicht vorsehen aber relativ…
Der Bundesgerichtshof vertritt beim Thema Branchenbücher die Auffassung, dass der hektische Alltag eines Kaufmanns zu berücksichtigen ist.
Sehr schön ist eine Entscheidung des LG Flensburg (1 S 71/10), die noch einmal klar stellt, dass bei Formularen rund um die „Branchenbuch-Abzocke“ die Anforderungen an eine Täuschungshandlung nicht zu hoch anzusetzen sind. Die GEstaltung entsprach der bekannten Masche: Ein konkreter Hinweis auf die Entgeltpflicht findet sich erstmals innerhalb eines klein gedruckten eingerahmten Fließtextes im…
Eine neue Entscheidung rund um die Branchenbuch-Thematik findet sich bei Openjur: Das LG Hamburg ( 309 S 66/10) hat entschieden, das in einem konkreten Fall eine Täuschungshandlung erkannte und somit die Anfechtung ermöglichte. Die Entscheidung ist mit den konkreten Umständen nicht verallgemeinerungsfähig, hinsichtlich eines bestimmten Punktes aber doch.