Leider gibt es das nicht nur im Kino: Da flüchtet jemand vor der Polizei mit seinem PKW und gibt sich eine recht wilde Verfolgungsjagd, in deren Verlauf es zu Sachbeschädigungen kommt. Hinsichtlich der Schäden an den Polizeifahrzeugen hat der Bundesgerichtshof (VI ZR 43/11) nunmehr festgestellt:
- Der Halter eines KFZ, der sich der polizeilichen Festnahme durch Flucht unter Verwendung seines KFZ entzieht, hat für Schäden an den Polizeifahrzeugen aufzukommen, die im Zuge der Verfolgung auftreten, sofern diese Schäden Ausdruck der durch die Verfolgung erzeugten Gefahrenlage sind und die Risiken der Verfolgung insgesamt nicht außer Verhältnis zu ihrem Zweck stehen.
- Die Schadensersatzpflicht gilt auch in dem Fall, in dem der Fahrer eines Polizeiwagens vorsätzlich und zielgerichtet mit dem Fahrzeug des Flüchtigen kollidiert, um diesen zum Stehen zu bewegen.
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