Eigenes Lebensrisiko: Ungerechtfertigte Forderungen gehören zum Alltag

Immer wieder wird über die Ersatzfähigkeit von Kosten des eigenen Rechtsanwalts gestritten, den man zur Abwehr einer unberechtigten Forderung eingesetzt hat.

Beispiel: Man erhält eine Rechnung über die Summe X, beauftragt einen Rechtsanwalt, der (erfolgreich) die Forderung zurückweist – und möchte wegen der falschen Rechnung nun vom Gegner auch die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt erstattet haben. Der BGH sagt hier, auch wieder in einer aktuellen Entscheidung (BGH, VII ZR 164/10), dass man grundsätzlich mit unberechtigten Forderungen zu leben hat. Grundsätzlich. Im Folgenden eine Übersicht über unberechtigte Forderungen bzw. Abmahnungen.

Es lässt sich wie folgt erklären:

  1. Wenn man eine Rechnung erhält, die (in Teilen) falsch ist, gehört das zum allgemeinen Lebensrisiko – wenn man einen Rechtsanwalt beauftragt, sind das eigene Kosten. (siehe auch BGH, VI ZR 224/05)
  2. Aber: Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn der Rechnungssteller eine Rechtsposition verfolgt, die er selbst nicht als plausibel ansehen darf. Wenn also eine Rechnung in betrügerischer Absicht gestellt wird, kann man sich zur Rückweisung eines Anwalts bedienen und die Kosten vom Gegner ersetzt verlangen. (so BGH, V ZR 133/08)
  3. Ebenso ist es, wenn man mit jemandem in vertraglicher Beziehung steht und der unberechtigte Forderung stellt – dies kann eine zum Schadensersatz führende Pflichtverletzung darstellen (ebenso BGH, V ZR 133/08)
  4. Schwieriger ist es im Mietrecht: Eine formell unwirksame Kündigung führt nicht zum Schadensersatz, wohl aber eine (auch) materiell unwirksame Kündigung (BGH, VIII ZR 9/10)
  5. Unberechtigte Abmahnungen wiederum gehören zum allgemeinen Lebensrisiko (gängige Rechtsprechung, dazu auch hier bei uns). Hier aber ist eine Ausnahme im Arbeitsrecht zu bedenken: Gegen unrechtmäßige Abmahnungen im Arbeitsverhältnis kann geklagt werden.

Fraglich wird immer sein – und da verbieten sich pauschale Betrachtungen – ob die unberechtigte Forderung eine Pflichtverletzung war oder nicht. Jedenfalls im Falle der Bösgläubigkeit des Rechnungsstellers sowie in einem bestehenden Vertragsverhältnis wird man eine solche Pflichtverletzung – auch mit dem BGH – wohl jederzeit sehen können.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.