Das Amtsgericht Marburg (91 C 981/09) stellt fest:
- Ein Rechtsanwalt kann sich der Beihilfe strafbar machen bei der Einforderung von Forderungen für so genannte Abo-Fallen
- Eine Zahlungspflicht des „Kunden“ besteht nicht, vielmehr hat der Seitenbetreiber evt. angefallene Anwaltskosten des zu Unrecht mit einer Zahlungsaufforderung bedachten zu tragen
Das Urteil wird hier im Detail auf unserer Seite zum Thema Abo-Fallen besprochen.
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
- Schaden beim Subventionsbetrug - 19. April 2024
- BGH-Urteils zum Verbreiten kinderpornographischer Inhalte - 19. April 2024
- OLG Köln zur Abschöpfung des Gewinns im Wettbewerbsrecht - 19. April 2024