Markenrecht: Hochgestelltes „TM“ hinter angemeldeter Marke kein Grund für eine Abmahnung

Das Kammergericht (5 W 114/13) hat festgestellt, dass eine wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Verwenden des TM-Symbols für „Unregistered Trademark“ regelmäßig nicht anzunehmen sein wird, jedenfalls dann, wenn die entsprechende Bezeichnung tatsächlich bereits als angemeldet – wenn auch nicht registriert – ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.