Die peinlichsten Partyfotos auf Facebook…

Auf Facebook kursiert aktuell eine neue Seite, die sich zunehmend verbreitet und mit „den peinlichsten Partyfotos“ wirbt. Tatsächlich findet man dort deftige Fotos, getreu dem Motto „sex sells“. Es besteht kein Zweifel, dass die Seite in kürzester Zeit enorme Verbreitung finden wird.

Rechtlich aber muss -leider wieder einmal- darauf hingewiesen werden, dass solche Fotos regelmäßig fremde Persönlichkeitsrechte verletzen werden. Sowohl wegen eines Eingriffs in das als auch wegen Verstosses gegen die Datenschutzbestimmungen des TMG werden sich Unterlassungsansprüche als auch Schadensersatzansprüche anbieten, letzteres jedenfalls bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Diese werden vorwiegend gerade auf den Sex-Fotos anzunehmen sein. Dies gilt nicht nur für die Seitenbetreiber, sondern auch für die, die solche Fotos teilen!

Ich erinnere daran, dass ein Lächeln in die Kamera keine automatische Einwilligung in die Verbreitung darstellt (dazu hier von mir), was aber bei den Sex-Fotos ohne Bedeutung ist, da die Akteure hier ohnehin mit sich beschäftigt sind. Selbst wenn jemand fotografiert ist, der das offensichtlich bemerkt hat: Eine Einwilligug wird bei der offensichtlichen Alkoholisierung kaum etwas wert sein und wenn, wäre es nur eine Einwilligung in die Ablichtung, nicht in die öffentliche (weltweite) Verbreitung.

Es sei daher dringend davor zu warnen, hier naiv die Bilder zu teilen, auch wenn bei privaten Facebook Seiten ein Abmahnrisiko relativ gering ist, da der Account-Inhaber erst einmal gefunden werden muss, wenn er überhaupt öffentlich solche Fotos teilt. Gleichwohl ist es eine Frage von Respekt und Anstand, was zwar nicht zwingend justiziabel ist, gleichwohl aber durchaus ein Maßstab für zwischenmenschliches Verhalten sein sollte. Facebook selbst wird die Seite sicher bald löschen, für alle sollte es dennoch eine Mahnung sein, was es bedeutet, in einer Gesellschaft zu leben, in der jeder schnell und einfach jederzeit Fotos machen und diese teilen kann.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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