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Verkehrsrecht: Das neue Punktesystem




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Heute befasst sich der Bundestag mit der geplanten Reform des “Punktesystems” für Autofahrer, von einem Beschluss wird ausgegangen. Ich möchte im Folgenden auf einige wesentliche Aspekte hinweisen, eine umfassende Besprechung macht erst dann Sinn, wenn es wirklich beschlossen ist – zu oft wurde in der Vergangenheit doch wieder gekippt im Bundestag, was vorher Konsens war, als dass die Arbeit sich im Vorhinein hier lohnen würde.

Dazu: Der Entwurf der Änderung und die Beschlussempfehlung des Ausschusses.

1. Aus 18(17) macht 8(7)

Das neue Punktesystem soll von 18 möglichen Punkten auf 8 reduziert werden. Dabei wird die Zahl der Punkte neu vergeben bei einzelnen Verstößen, dies wie folgt:

  • 3 Punkte bei Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit, sofern die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuches oder eine Sperre angeordnet worden ist
  • 2 Punkte bei Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit im Übrigen und “besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten”
  • 1 Punkt bei sonstigen verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten

Die Konsequenzen verteilen sich wie folgt: Bis zu 3 Punkte passiert nichts, bei 4/5 gibt es eine schriftliche Verwarnung, bei 6/7 kommt zur schriftlichen Ermahnung die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar bei 8 und mehr ist die Fahrerlaubnis zu entziehen (man darf also nicht 8 Punkte haben, sondern nur 7!).

2. Tilgung

Die Tilgungsfristen werden erheblich vereinfacht, wobei ganz grob gilt:

  • 10 Jahre wenn 3 Punkte vergeben wurden
  • 5 Jahre wenn 2 Punkte vergeben wurden
  • 2 Jahre wenn 1 Punkt vergeben wurde

3. Umrechnung der Punkte

Besonders spannend ist natürlich die Umrechnung bereits vorhandener Punkte nach dem alten System in das neue Punktesystem. Dies verhält sich wie folgt:

  • Aus 1-3 Punkten wird 1 Punkt
  • Aus 4-5 Punkten werden 2 Punkte
  • Aus 6-7 Punkten werden 3 Punkte
  • Aus 8-10 Punkten werden 4 Punkte
  • Aus 11-13 Punkten werden 5 Punkte
  • Aus 14-15 Punkten werden 6 Punkte
  • Aus 16-17 Punkten werden 7 Punkte
  • Bei 18+x werden daraus (natürlich) 8 Punkte

Natürlich wird diese Listung reflexartig zu einem “unfair” Ruf führen, da am Ende etwa jemand mit 3 Punkten so gestellt wird wie jemand mit nur einem 1 Punkt Verstoß, wahrscheinlich wird auch recht schnell die erste Verfassungsbeschwerde folgen. Tatsächlich hat das BVerfG aber in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es bei Fristen und derartigen Umstellungen nunmal irgendwo einer klaren Grenze bedarf und es in solchen Dingen lediglich eine Willkürkontrolle gibt, die hier wohl Stand halten wird.

Anstatt über dieses Scharmützel nachzudenken, sollte etwas anderes überlegt werden: Aktuell kann noch durch die freiwillige Teilnahme an einem Seminar die vorhandene Punktezahl reduziert werden. Aktuell um 4 Punkte (!) wenn man 1-8 Punkte hat, sonst um 2 Punkte wenn man 9-13 Punkte hat. Nun gilt es geschickt zu rechnen, Beispiel: Wer aktuell 7 Punkte hat, erhält in Zukunft 3 Punkte. Durch ein Seminar vor in Kraft treten der Änderung kann er das auf 3 Punkte reduzieren, macht 1 Punkt am Ende nach Umstellung – also 2 Punkte effektiv gespart. Genau so kann rechnen, wer 8-9 Punkte hat oder 11-12 Punkte hat.

4. In Kraft treten

DieÄnderung soll 6 Monate nach Verkündung in Kraft treten. Zwischen Beschluss im Bundestag und Verkündung liegen nicht selten 4 Wochen, so dass man vorsichtig schätzen kann, dass in etwa 7 Monaten die Regelung vielleicht in Kraft treten wird. Wer bisher keine Punkte hat, dem wird es relativ egal sein – wer dagegen Punkte hat, sollte sich informieren, ob er vor Inkrafttreten noch Maßnahmen etwa zum Punkteabbau ergreifen kann um hinterher ein wenig zu profitieren.

Bildnachweis zu dem in diesem Artikel genutzten Bild (“Blitzer”): © scorcom – Fotolia.com

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