Rechtsanwalt Ferner betreibt Panikmache?
5. Oktober 2012, Rechtsanwalt Jens Ferner (Google+ & XING)
Artikel-Link: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=8281
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Und weiter geht das Reigen um rechtliche Fragen. Nach meinem gestrigen Artikel zur Frage ob 3000 Euro für ein Foto gerechtfertigt sein können wird mir nun vorgeworfen:
Ferner betreibt Panikmache, was CC-Lizenzen angeht.
Hintergrund: Ich habe davor gewarnt, dass eine Verwendung von unter CC-Lizenzen stehenden Bildern nicht ausnahmslos vor Abmahnungen schützt, da man im Zweifelsfall die gesamte Rechtekette nachweisen muss. Dabei ging es mir um das konkrete Beispiel, dass ein Dritter unerlaubt ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer CC-Lizenz unterstellt hat, was jemand dann wiederum im guten Glauben entsprechend verwendete. Nun liest man dort dazu:
Der Gesetzgeber hat sich ausdrücklich dafür entschieden, solche Lizenzen zuzulassen, bei denen eine Erlaubnis am Werk selbst angebracht wird.
Ich bleibe dabei: Das was ich schreibe ist weiterhin korrekt. Man verwechselt im dortigen Artikel wahrscheinlich (?) Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch. Dieser Unterschied ist aber leider enorm, denn während es beim Schadensersatzanspruch die Frage des Verschuldens gibt, stellt diese sich beim Unterlassungsanspruch gerade nicht. Wer ein fremdes Werk ohne Einwilligung bzw. Lizenz des Rechteinhabers nutzt, der sieht sich einem Unterlassungsanspruch ausgesetzt. Das heisst Abmahnung. Bei der Frage nach Schadensersatz kann man dann prüfen, ob im konkreten Fall ein Verschulden, also fahrlässigkeit, vorlag. Nur an dieser Stelle wird sich dann auswirken, ob bei einem fremden Werk ein CC-Hinweis angebracht war und dieser ein Verschulden ausschliesst. Der Unterlassungsanspruch bleibt davon aber unberührt.
Wenn ich insofern auf die Problematik hinweise, dass heute die Verwendung fremder Werke generell ein Problem ist, handelt es sich weniger um “Panikmache” als um ein bekanntes Problem des Urheberrechts das endlich gelöst werden muss. Insofern gibt es inzwischen auch brauchbare Vorschläge, etwa wie zuletzt in der MMR, wo eine globale Rechtedatenbank diskutiert wurde. Gute Ansätze, die im nächsten Jahrzehnt vielleicht mal umgesetzt werden könnten. Theoretisch.
Abschliessend verbleibt mir nur die Anmerkung zum dortigen letzten Satz:
Halten wir fest, dass mir keine Abmahnungen bei fälschlich als CC lizenzierten Bildern bekannt sind
Eben. Ich verstehe es als meinen Job auf Probleme hinzuweisen bevor sie massenhaft auftreten. Im übrigen zeigen die Streitigkeiten bei (Opensource-)Software, wo Code-Schnippsel einfach anderen Lizenzen unterstellt werden, dass der plötzliche Lizenzwechsel ohne Einwilligung des Rechteinhabers in der Realität gerade ein Problem ist.
und dass das Risiko bei ihrer unerkannten Verwendung außerordentlich gering ist.
Oben Panikmache, am Ende dann doch ein Risiko.
Beachten Sie dazu bei uns auch folgende Beiträge
Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Diplom-Jurist, Google+ & XING)





