Abmahnwahnsinn: 3000 Euro für ein Foto?
3. Oktober 2012, Rechtsanwalt Jens Ferner (Google+ & XING)
Artikel-Link: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=8277
Beiträge zu den Themen: abmahnung | fotorecht | schadensersatz | Urheberrecht
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Aktuell geht wieder eine Welle durch die Blogosphäre weil Abmahnungen unterwegs sind, mit denen angeblich 3.000 Euro für ein Foto oder gar 19.000 Euro für 3 Fotos von Objekten von Künstlern “verlangt” werden (siehe dazu beispielhaft hier, hier, hier oder hier). Dabei ist wieder einmal festzustellen, dass sich auch aus Unwissenheit über Dinge aufgeregt wird.
Update: Nein, dieser Beitrag ist (leider) keine Panikmache.
Daher hier nochmals gerne ganz kurz zum Thema:
1. So viel Geld für ein Foto?
Natürlich ist es auf den ersten Blick immer befremdlich, wenn eine Vierstellige Summe für ein einzelnes Fotos verlangt wird. Aber: Das kann durchaus möglich sein, wenn auch in Extremfällen. Wenn man etwa hier sieht, dass hier eine Nutzung seit 2009 (mithin 3 Jahre) im Raum steht und man im Zuge der Lizenzanalogie für 3 Jahre Schadensersatz zahlen muss, ggfs. noch mit einem 50%igen Verletzeraufschlag (oder gar 100%), kommt man schnell auf um die 1.000-1.500 Euro. Dazu dann noch Anwaltsgebühren aus einem Streitwert von 5.000 Euro, den die Rechtsprechung mitunter bei Fotos annimmt, und schon ist man locker bei 2.000 Euro. Natürlich kann man hinterher die Kosten ggfs. kürzen, etwa indem bei Verbrauchern vielleicht die Kostendeckelung nach §97a II UrhG zur Anwendung gebracht wird, der Streitwert ordentlich dem Einzelfall angepasst wird und der Verletzerzuschlag angemessen gekürzt wird – aber: Der Abmahner hat natürlich ein Interesse, diese für den Verletzer günstigen Posten erst einmal außen vor zu lassen. Somit ist die Summe als solche im Einzelfall durchaus vertretbar, aber eben nicht das was wirklich gezahlt werden muss.
2. Aber der Künstler sagt er hat damit nix zu tun
Auch das liest man: Der Künstler dessen Objekt hier fotografiert wurde, weist darauf hin, mit der Kanzlei oder der Agentur nichts zu tun zu haben. Dies ist kein Problem – es geht hier wahrscheinlich um die Urheberrechte des Fotografen bzw. der Agentur, die die Rechte an den Bildern gekauft hat – nicht um die Rechte des Künstlers an seinem Werk! Die Aussage des Künstlers ist insofern wenig hilfreich bei Kritik und der Frage, wie rechtmäßig das Vorgehen hier ist.
Es hilft nichts: Wer eine Abmahnung erhalten hat, sucht fundierte Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts. Und wer fremde Bilder nutzt, gleich unter welcher Lizenz sie stehen, hat derzeit immer das Damoklesschwert der Abmahnung über sich schweben – auch wenn man Bilder unter einer CC-Lizenz nutzt. Warum? Weil der Verwender eines Werks im Zweifelsfall immer die gesamte Rechtekette bis zum Hersteller nachweisen muss. Und wenn irgendjemand (unerlaubt) ein Bild unter eine freie Lizenz gestellt hat, hilft das dem Verwender wenig. Mir geht es dabei nicht darum, das Thema rechtspolitisch als “gut” darzustellen, sondern nur darum, die rechtliche Lage nochmals ins Rechte Licht zu rücken. Eine davon losgelöste Frage ist, inwiefern man diesen rechtlichen Zustand, der für Verwender insgesamt als Problem zu bezeichnen ist, verbessern kann. Denn tatsächlich ist es heute unheimlich schwer, rechtssicher irgendwelche urheberrechtlich geschützten Werke Dritter zu verwenden.
Beachten Sie dazu bei uns auch folgende Beiträge
Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Diplom-Jurist, Google+ & XING)





