Markenrecht: Abmahnung von Bäckereien die Backwaren mit “Sonne” betiteln?
21. August 2012, Rechtsanwalt Jens Ferner (Google+ & XING)
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Bereits seit 1977 ist die Wortmarke “Sonne” mit der Nummer 953907 beim Marken- und Patentamt eingetragen. Die Marke gilt für die Waren “Backwaren, Konditorwaren, Schokoladewaren und Zuckerwaren” und führt angeblich derzeit zu Abmahnungen von Bäckereien, die ihre Backwaren entsprechend betitelt haben. Ein “Sonne-Brot” kann da offensichtlich schnell zum Streit führen.
Die Frage, ob die Abmahnung hier berechtigt ist, ist aber aus markenrechtlicher Sicht zu beurteilen und in höchstem Maße komplex, alleine die tatsächlich vorhandene Markenanmeldung ist hier nicht ausschlaggebend – auf keinen Fall sollte daher ein Laie hier Wertungen anstellen und angesichts des enormen Kostenrisikos selber agieren. Insbesondere ist von gedanklichen Schnellschüssen wie “Ich gebe keine Unterlassungserklärung ab” dringend abzuraten – es bedarf hier letztlich aber der genauen Kontrolle durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Bäckereien, die ein “Sonne-Brot” verkaufen und den Streit scheuen, sollten vor Erhalt einer Abmahnung darauf verzichten – meines Erachtens liegt aber beispielsweise bei einem “Sonnen-Brot” schon eine ganz andere Sachlage vor, wobei ich detaillierte Ausführungen hier tunlichst vermeiden möchte.
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