Einspruch gegen den Strafbefehl
9. Februar 2012 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Überraschend oft sind Zugriffe auf unsere Seite festzustellen, weil jemand nach “strafbefehl einspruch” oder sogar nach “strafbefehl einspruch muster” gesucht hat. Im Folgenden einige kurze Zeilen zu dem Bedürfnis, so etwas zu suchen und zu finden.
Der Strafbefehl
In unserer Darstellung zum Strafbefehl (zu finden hier), wurde bereits klar gestellt, dass es die Möglichkeit gibt, Einspruch einzulegen. Da der Strafbefehl bei Zustellung entsprechende Belehrungen erhält und Betroffene sich häufig ungerecht behandelt fühlen, ist es auch naheliegend, zu suchen, wie man selber Einspruch einlegen kann.
Die Frist
Achten Sie um jeden Preis auf die Frist! Sie haben 2 Wochen ab Zustellung Zeit und sollten ihr gesamtes Handeln so auslegen, dass diese Frist gewahrt werden kann. Also z.B. einen Termin bei einem Strafverteidiger nicht zwingend auf den (vor)letzten Tag der Frist legen. Sollte die Frist nach ihrem Empfinden unverschuldet verpasst worden sein (etwa weil Sie im Urlaub waren), suchen Sie sofort einen Strafverteidiger auf, der prüft, ob hier noch etwas gerettet werden kann. Dabei kann es am Ende auf einen einzelnen Tag ankommen!
Das Muster
Gerne kann ich hier ein Muster darstellen:
Amtsgericht XY
AnschriftIn der Strafsache
gegen A
wegen Beleidigung
AZ: (Aktenzeichen)lege ich gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts … vom … Einspruch ein.
1) Angefochten wird der gesamte Strafbefehl.
2) Der Einspruch wird beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch.
3) Der Einspruch wird beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch, hier speziell auf die Bemessung der Tagessatzhöhe innerhalb der verhängten Geldstrafe.Begründung
[...]
Sie merken: Das Muster nützt Ihnen wenig. Augenscheinlich dort, wo es interessant wird, stehen drei Punkte. Wenn Sie das glauben, haben Sie aber bereits den ersten schweren Fehler begangen: Oben bei den scheinbar leichten 3 Alternativen wird die erste Weiche gestellt – nämlich die Frage, worauf sich der Einspruch beziehen soll. Und diese Frage, ob nämlich der Strafbefehl inhaltlich hingenommen wird oder nicht, ist so einfach gar nicht. Letztlich hängt hier auch beides Zusammen: Die Weichenstellung oben entscheidet über die Begründung unten. Das was in der Begründung rechtlich möglich ist, entscheidet aber darüber, welche Weiche man oben überhaupt stellen kann.
Vorschneller Einspruch
Ein vorschnell erhobener Einspruch kann sich rächen – spätestens bei den Kosten. Und wenn es ganz schief geht, droht nicht nur eine höhere Strafe, sondern dazu das Stigma eines Strafurteils, das durchaus mehr wirkt, als ein Strafbefehl.
Fazit
Es hilft alles nichts: Sie brauchen kein Muster, Sie brauchen eine Beratung – eine professionelle Einschätzung was geht, und was nicht. Oben sehen Sie ein Muster und erkennen hoffentlich, dass die formale Vorlage nur das Gerüst ist. Spielen Sie nicht mit Ihrer Zukunft, fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
(Tags: strafbefehl, Strafrecht)



