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MFM-Bildhonorare 2012: Keine Änderung bei Webseiten

Die MFM-Bildhonorare wurden aktualisiert und sind hier heute in der Auflage 2012 mit der Post eingegangen. Die MFM-Bildhonorare sind bei Webseiten-Betreibern sicherlich besonders bekannt, weil sie im Zuge der Berechnung des Schadensersatzes bei unerlaubter Verwendung von Bildern gerne von Gerichten herangezogen werden. Es ist nur kurz festzustellen, dass die Sätze 2011 -> 2012 sich nicht verändert haben.

Anmerkung: Leider immer wieder ein Graus im Fall berechtigter Abmahnungen sind überflüssige Diskussionen über die angemessene Höhe des Schadensersatzes. So wird nur allzu gerne übersehen, dass die je nach Größe des Bildes andere Summen vorsieht (Abschlag) oder aber auch Zuschläge bei der Verwendung unter mehreren Domains oder in Online-Shops.


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