Ausgebliebene Unterhaltszahlung sind bei Sorgerechtsantrag zu beachten
18. Januar 2012 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Seitdem der EGMR im Jahre 2009 festgestellt hat, dass die damalige (zu Gunsten der Kindsmutter) einseitige Regelung hinsichtlich des Sorgerechts ein Ende haben muss, geistert immer wieder die Mär umher, dass Väter grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, das ein gemeinsames Sorgerecht vorzusehen ist. Die Rede ist hier auch von einer “Stärkung der Väterrechte”. Das mag man so sehen, tatsächlich ist aber eine Fokussierung auf das Kindswohl festzustellen – und genau darauf kommt es beim Sorgerecht dann auch an. Was das bedeutet, stellt nochmals das Oberlandesgericht Köln (4 WF 184/11) in einem aktuellen Beschluss fest:
- Der Umstand, dass der Vater seit der Geburt des Kindes keinerlei Unterhaltszahlungen geleistet hat, hat durchaus auch Bedeutung für die Beurteilung des Sorgerechts. Der Vater hat hier darzulegen, warum er seiner Unterhaltsverpflichtung, die vorrangig gegenüber sonstigen Zahlungsverpflichtungen besteht, nicht nachgekommen ist.
- Ein lange Zeit unterbrochener Kontakt (hier: 2 Jahre) zum Kind kann Zweifel erwecken, ob der Vater “in der Lage und willens ist, sich verläßlich um sein Kind zu kümmern und für dieses Verantwortung zu übernehmen”.
- Auch das Versäumen von Gesprächsterminen beim Jugendamt darf wertend Berücksichtigung finden bei der Frage, ob der Vater “sich derzeit überhaupt über seine Pflichten als Vater bewusst ist”.
- Zu guter Letzt ist festzuhalten, “dass eine Sorgerechtsentscheidung, die den Vater an der elterlichen Sorge teilhaben lässt, erst dann unter Kindeswohlgesichtspunkten in Betracht kommen kann, wenn der Vater mit dem Kind, dessen Bedürfnissen und den Strukturen des Kinderalltags vertraut geworden ist.”. Eine vom Jugendamt betreute Umgangsregelung sei hier der richtige Weg – und wenn sich der Vater dem verschließt, verbaut er sich entsprechend die Möglichkeit auf Teilhabe am Sorgerecht.
Fazit: Immer die gleichen “Argumente”, immer die gleichen Ergebnisse.
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(Tags: sorgerecht)