Fachanwalt für Internetrecht: Gibt es nicht!
17. Januar 2012 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=6358
Teilen: Auf XING | Auf Facebook | Bei Twitter
Nur kurz: Das LG Frankfurt a.M. (2-03 O 437/11) hat festgehalten, dass es weder einen “Fachanwalt für Internetrecht” noch einen “Fachanwalt für Domainrecht” gibt und die Verwendung solcher Fantasie-Bezeichnungen in Werbeanzeigen wettbewerbswidrig ist. Ich verstehe den Beschluss so, dass hier nicht ein Rechtsanwalt für sich geworben hat, sondern dass eine Suchmaschine für Rechtsanwälte betroffen war!
Unsere Facebook-Seite hat bereits 819 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung