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Anhörung zum Alkoholverbot im Landtag NRW

Es war kürzlich soweit: Im NRW-Landtag fand eine Anhörung zur geplanten Änderung des Ordnungsbehördengesetzes statt, die es Kommunen ermöglichen soll, ein zeitlich und örtlich begrenztes “” auszusprechen (Ich hatte zu dem Gesetzesentwurf hier berichtet). Bekanntlich steht Aachen hier in erster Reihe, um u.a. im Pontviertel entsprechend zu agieren. Es ist für mich dabei wenig überraschend, dass der angehörte Sachverständige Prof. Dr. Clemens Arzt bei dem geplanten Vorgehen ein grundsätzliches Problem erkennt, da letztlich (zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten) in höherrangige Rechtsgüter eingegriffen wird. Auch der Vertreter der Polizei verwies darauf, dass eine lediglich Verlagerung der Problematik zu erwarten sei und man vielmehr auf umfassende (Präventions-)Konzepte setzen solle.

Vor diesem Hintergrund dieser Meinungen erscheint es umso befremdlicher, dass ausgerechnet der Kölner Stadtdirektor für die Stadt Köln keine Notwendigkeit eines solchen Verbotes sieht, während demgegenüber ein Vertreter der Stadt Aachen eine Notwendigkeit erkennen will wegen “Belästigungen” und “Müll”. Alleine dieser Kontrast zwischen Köln und Aachen zeigt am Ende dann doch eine gewisse Hysterisierung der Thematik, nicht zuletzt, da man sich insbesondere dann aufregt, wenn besondere Ereignisse anstehen (etwa Fussball-EM/-WM). Vor dem Hintergrund sei weiter davor gewarnt, aus einer Thematik im Einzelfall ein landesweit mögliches Verbot zu diskutieren.

Dazu auch schon früher:

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