Aufsichtspflicht: 5-Jähriges Kind auf dem Fahrrad
9. Dezember 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das OLG Koblenz (5 U 433/11) hat sich mit einem 5-jährigen Kind auf dem Fahrrad beschäftigt – genauer: Der Aufsichtspflicht der Mutter – das auf dem Weg vom Spielplatz nach Hause einen Unfall mit einem älteren Herrn erlitt, als beide auf dem Bürgersteig unterwegs waren.
Das Gericht stellte fest, dass die Mutter in Erfüllung ihrer elterlichen Aufsichtspflicht allenfalls gehalten gewesen wäre, ihrem Kind in allgemeiner Sicht- und Rufweite zu folgen. Grundsätzlich ist es so, dass es geboten gewesen ist, ein Kind in diesem Alter nicht unbegleitet vom Spielplatz fortradeln zu lassen, sondern ihm zu folgen. Dies muss indessen nicht in kurzem Abstand zu geschehen, wenn sich das Kind – der Vorgabe des § 2 Abs. 5 StVO gemäß – auf einem Gehweg und damit in dem Bereich befindet, in dem nicht mit eklatanten Gefahrensituationen zu rechnen ist. Dabei ist es angemessen, einem bald sechsjährigem Kind die Gelegenheit zu geben, sich eigenständig und unabhängig davon zu bewegen, ob die Mutter jederzeit zu intervenieren vermochte (OLGR Hamm 2000, 266; OLG Hamm VersR 2001, 386).
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(Tags: aufsichtspflicht, fahrrad, kind)