Wichtiger Grund auch bei ausserordentlicher Kündigung des Arbeitnehmers
5. November 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das LAG Hessen (17 Sa 222/11) erinnert Arbeitnehmer daran, dass für sie keine anderen Regeln im Fall einer außerordentlichen Kündigung gelten:
“Auch die vom Arbeitnehmer ausgesprochene außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit eines wichtigen Grundes i.S.d.. § 626 Abs. 1 BGB. Es gelten insoweit dieselben Maßstäbe wie für die Kündigung des Arbeitgebers (BAG 12. März 2009 – 2 AZR 894/07)”
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(Tags: arbeitnehmer, kündigung)