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Wieder einmal gibt es zwei sehr interessante Vorschläge im Landtag NRW zur Änderung der bestehenden Gesetzeslage, die bisher nicht in die Öffentlichkeit gelangt sind. Kurz dazu:

in NRW
Die CDU möchte mit einem neuen §27a Ordnungsbehördengesetz ermöglichen, dass es in NRW ortsbezogene Verbote von Alkoholkonsum gibt (dazu hier der Entwurf als PDF). Hintergrund ist, dass immer mehr Städte sich solche Verbote wünschen, diese aber in NRW mangels ausdrücklicher Ermächtigungsgrundlage nicht möglich sind, ich hatte das hier bereits ausführlich besprochen. Eine solche Grundlage gibt es inzwischen in Baden-Württemberg, die auch vom BVerfG soweit abgesegnet wurde. Mit der Gesetzesänderung könnte also durchaus ein solches Verbot kommen. Allerdings möchte hier auch Skepsis angemahnt werden angesichts mancher Hysterie, die unreflektiert nur auf Grund von Statistiken entsteht. Ich habe dazu bereits einige Ausführungen gebracht, zu finden hier.

Normenkontrollklage in NRW
Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht vor, dass eine “Normenkontrollklage” angestrebt werden kann. Damit kann nach §27 I Nr.2 VwGO vor einem Oberverwaltungsgericht geklagt werden, um festzustellen, dass eine örtliche Satzung rechtswidrig ist – aber nur, wenn durch Landesgesetz diese Klagemöglichkeit eröffnet ist. NRW ist eines von drei Bundesländern, die diesen Klageweg bisher nicht eröffnet, der Rechtsschutz für Bürger, die durch örtliche Satzungen betroffen sind, ist damit zwar nicht unmöglich, aber doch erheblich erschwert. Im Landtag liegt nun endlich der überfällige Vorschlag vor, das nachzuholen (Entwurf hier). Es bleibt abzuwarten, ob hier nun endlich etwas geschieht.

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