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Schmerzensgeld beim Fußball: Welches Foul wird teuer?

Beim OLG Düsseldorf (1 O 181/09) hat man sich mit einer Verletzung im Rahmen eines Fussballspiels beschäftigt. Das OLG zum Sachverhalt:

Der Kläger, damals 14-jähriger Verteidiger des 1. FC Mönchengladbach, und der Beklagte, 14-jähriger Stürmer der Spielvereinigung Odenkirchen, gerieten bei einem Pokalspiel am 11.10.2008 aneinander. Der Schiedsrichter ahndete das Verhalten des Beklagten mit einer „Gelben Karte“. Der Kläger erlitt einen Oberschenkelbruch und einen zweifachen Unterschenkelbruch. Er musste drei Monate Gehhilfen benutzen und war dann noch drei Monate durch eine Knieschiene eingeschränkt. Die Brüche sind folgenlos verheilt. [...] Das Landgericht Mönchengladbach war nach einer Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass hier ein grober Regelverstoß und eine unfaire, übermäßig harte oder brutale Attacke vorgelegen haben.

Am 29.09.2011 war der Verhandlungstermin, dabei hat man sich in der Sache auf einen (Widerrufs-)Vergleich geeinigt: Gezahlt werden sollen 1.500 Euro. Da der Kläger ursprünglich 9.500 Euro eingeklagt hatte, wird die Sache für ihn insofern – wenn man keine gesonderte Kostentragungspflicht wegen der Prozesskosten in den Vergleich aufgenommen hat – wahrscheinlich eher unschön werden in der Bilanz.

Manche werden sich aber fragen: Muss man bei Verletzungen nach einem immer zahlen?

Nun sieht schon der Laie: Es gibt Sportarten, die sind mit Verletzungen durch andere quasi automatisch verbunden, wie etwa . Es gibt aber auch Sportarten, da sind Verletzungen durch andere eher selten, man denke nur an Schach. Insofern muss man je nach Sportart zwingend unterscheiden, um dem Alltag gerecht zu werden – ein Fußballspiel, bei dem man nicht mehr nach dem Ball treten könnte, weil man Angst hat den Gegner zu verletzen und auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, würde faktisch nicht laufen können.

Insofern geht man davon aus, dass bei der Teilnahme an Sportarten zu denen ein (mitunter erhebliches) Verletzungspotential gehört (dazu gehört Fußball ebenso wie Eishockey oder Basketball) die Verletzungen in Kauf genommen werden, die “auch bei Ausübung nach den anerkannten Regeln der jeweiligen Sportart nicht zu vermeiden sind” (Palandt, §823, Rn.217). Die Haftung tritt dann erst ein, wenn eine Regelverletzung vorliegt, auf der die Verletzung beruht und die vorsätzlich, grob fahrlässig oder “unfair” begangen wurde. Den Beweis für den Regelverstoß muss dabei der Verletzte beweisen.

Der Blick auf die Rechtsprechung zeigt dabei ein aktuelles Urteil des OLG München (20 U 3523/08), das immerhin 15.000 Euro bei ähnlichen Verletzungen (Schienbeinbruch und Wadenbeinbruch) zugesprochen hat. Allerdings verbietet sich ein Vergleich, da im vorliegenden Fall die Umstände nicht bekannt sind: Beim OLG ging es um eine Grätsche, die von hinten ausgeführt wurde, wobei laut Gericht keinerlei Chance bestand, den Ball überhaupt zu erreichen.

Insgesamt darf man insofern nicht zu blauäugig sein: Jedenfalls bei schweren Verletzungen, die auf Grund von Regelverstößen begangen werden, droht ein erhebliches finanzielles Risiko. Die Abstufung, ob das im Einzelfall vielleicht doch noch eine leichte Fahrlässigkeit war, sollte man als Laie lieber unterlassen und auf keinen Fall auch noch versuchen, dieGrenze bewusst auszuloten (auch wenn schwer nachzuweisen: Unfair wäre es allemal, also wiederum Schadensersatzbegründet; abgesehen davon, dass man selten diese Grenze ordentlich einschätzen kann). Zugleich wird an dieser Stelle die Rolle des Schiedsrichters hervor gehoben: Der dokumentiert nämlich Regelverstöße und kann die Beweislage durchaus verbessern (oder verschlechtern).

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