Kostenübernahme für Polizeieinsatz
Geschrieben in Polizei- & Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht am 1. September 2011 Kommentare deaktiviert
Ein Grundstückseigentümer muss für die Kosten eines Polizeieinsatzes aufkommen, wenn seine aus dem Zwinger ausgebrochenen Hunde auf seinem Grundstück frei herumlaufen und aus Sicht der von Nachbarn herbeigerufenen Polizeibeamten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.