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Google Analytics: Ab sofort datenschutzkonform einsetzbar?




Es ist soweit – und mancheiner dachte, der Zeitpunkt würde nie kommen: Nachdem Google bei nun einige Änderungen vorgenommen hat (insbesondere keine zwingende Speicherung der vollständigen IP-Adresse und einräumung einer Widerspruchsmöglichkeit), bescheinigt jedenfalls der Datenschutzbeauftragte in Hamburg die Möglichkeit eines “beanstandungsfreien Betriebs”. Dazu müssen die Nutzer allerdings auch die zur Verfügung gestellten Optionen entsprechend einrichten und einen schriftlichen Vertrag schliessen. Dass man sich bei Google freut, liegt auf der Hand.

Wie man das richtig konfiguriert, wird nun in einer Anleitung (hier als PDF) erläutert. Webseitenbetreiber sind gut beraten, sich des Themas umgehend zu widmen. Besonderers Augenmerk sollte man dabei darauf richten, den geforderten Vertrag mit Google gut zu lesen und ggfs. dann abzuschicken. Damit wird man den Erfordernissen des §11 BDSG endlich gerecht, was lange gefordert wae. Andererseits wird nun auch jedem klar, dass es um eine rechtsrelevante Datenverarbeitung geht. Ich denke dieser Vertrag wird für den ein oder anderen eine gewisse Hemmschwelle sein. Insbesondere sollte man sich im Klaren sein, dass man hier schriftlich die Einhaltung der Google-Analytics-Nutzungsbedingungen gegenüber Google zusichert – dazu gehört, dass man z.B. zusichert, die aus Analytics erhobenen Daten nicht mit anderen Daten zusammen zu führen (8.1) oder auch dass man sämtliche Schäden ersetzt, die bei unrechtmässiger Nutzung entstehen (9). Ich bin gespannt, wie viele diesen Vertrag so unterzeichnen.

Wer das nicht möchte, hat weiterhin die Wahl, die Software- einzusetzen, wobei auch die entsprechend konfiguriert sein muss.

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