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Das OVG Lüneburg (18 LP 15/10) hat entschieden, dass die ausserordentliche, fristlose eines Arbeitsverhältnisses bei einer “exzessiven privaten Internetnutzung” durchaus möglich sein kann. Im konkreten Fall allerdings wurde kein solcher Fall gesehen, da es Ungereimtheiten im Sachverhalt gab und die beanstandete Menge (Innerhalb von 1,5 Monaten an 12 Tagen je eine Stunde) generellen Bedenken begegnet, was eine “exzessive Nutzung” angeht.

Beachten Sie dazu auch:

  • Das LAG Niedersachsen sah einen Kündigungsgrund bei “exzessivem EMail Verlehr”, der Zeitraum war hier ähnlich, allerdings mit stärkerer Nutzungsfrequenz. Besprochen hier.

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