BGH zur Zulässigkeit von Testkäufen
22. September 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Der BGH (I ZR 215/08) hat sich zur grundsätzlichen Zulässigkeit von “Testkäufen” durch Mitbewerber geäußert:
“Testkäufe sind grundsätzlich zulässig. Sie können allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände ihrerseits lauterkeitsrechtlich bedenklich sein – so etwa, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen bereits begangenen oder bevorstehenden Wettbewerbsverstoß fehlen und mit ihnen lediglich die Absicht verfolgt wird, den Mitbewerber “hereinzulegen”, um ihn mit einem Wettbewerbsprozess überziehen zu können” (siehe dazu schon früher: BGH, I ZR 204/96)
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(Tags: abmahnung, testkäufe, Wettbewerbsrecht, wettbewerbsverstoss)