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Keine Erstattung von Mahnkosten trotz Verzuges?

Zwiegespalten muss man m.E. die Entscheidung des AG München (133 C 7736/11) betrachten, die von der Presse mit dem dümmlichen Slogan “Wer zu schnell einen Anwalt beauftragt, zahlt selbst” betitelt wird. Auch die Pressemitteilung des AG München mit den Worten “Mit Kanonen auf Spatzen geschossen…” wird der Sache m.E. nicht gerecht, wenn man feststellt, dass man die Kosten für einen beauftragten Anwalt nicht erstattet bekommt, wenn der Schuldner nicht zahlt, weil man “zu schnell” einen Anwalt beauftragte.

Fakt ist: Der Schuldner (eine Versicherung) befand sich im Verzug. Und das nicht mit einer “Kleckersumme”, sondern immerhin mit über 23.000 Euro. Warum man “mit Kanonen auf Spatzen” schiesst, wenn man nach 3 Tagen (erfolgreich!) einen Anwalt damit beauftragt, sich für gerade einmal 294 Euro darum zu kümmern, dass der Schuldner seinen Pflichten nachkommt und die enorme Summe auszahlt, erschliesst sich mir hier nicht. Auch die lapidare Feststellung

Es habe für die Klägerin keine Veranlassung bestanden, durch ein anwaltschaftliches Schreiben ihrem Zahlungsanspruch weiteren Nachdruck zu verleihen.

verwundert doch. Mal abgesehen davon, dass unstreitig Verzug vorlag und eben kein weiterer Nachdruck mehr notwendig war: Es ist schliesslich nicht selten der Fall, dass solche Versicherungen abgeschlossen werden, um mit den Summen bestimmte Posten zeitnah abzubezahlen – etwa Abfindungen im Rahmen von Erb-Auseinandersetzungen oder die berühmte “letzte Rate” bei der Abzahlung eines Hauses. Bestenfalls lebensfremd ist insofern auch die Aussage

Ein einfacher Telefonanruf hätte Klarheit darüber gebracht, weshalb sich die Auszahlung verzögere. [...] Dies wäre für die Klägerin ein einfacherer Weg gewesen, ihrem Zahlungsanspruch Nachdruck zu verleihen, ohne hierdurch eine zeitliche Einbuße zu erleiden.

Wer sich schon einmal mit Versicherungen auseinandersetzen durfte, der wird wissen, wie “nachdrücklich” ein einfacher Anruf beim jeweiligen Sachbearbeiter sein kann. Ich denke, letztlich kann man zweigeteilter Meinung sein, wie man diese Entscheidung sieht.

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