Haftung des Friseurs: Schmerzensgeld bei Verletzungen
4. August 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das OLG Bremen (3 U 69/10) gestand der Kundin eines Friseurs ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zu. Es ging um eine Haarglättung der Kundin, wobei wegen unfachmännischer Arbeit (u.a. wurde die verwendete Lauge nicht sorgfältig ausgespült) körperliche Verletzungen auftraten, wie etwa Hautverätzungen am Kopf, an denen sie mehrere Monate litt. Sie musste sich letztlich das Haupthaar komplett entfernen lassen und etwa ein halbes Jahr lang eine Perücke tragen. Dauerhafte Schäden sind nicht verblieben.
Während das Landgericht vorher noch auf nur 1.500 Euro Schmerzensgeld erkannte, war das OLG der Meinung, dass 4.000 Euro angesichts dieser Entwicklung passend sind. Ursprünglich gefordert waren 5.000 Euro. Ausschlaggebend war letztlich, dass auch die psychische Beeinträchtigung der Betroffenen zu berücksichtigen war.
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(Tags: friseur, schadensersatz, schmerzensgeld)