Filesharing-Abmahnung von Schalast & Partner ohne Fristsetzung (Update)
2. August 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=5486
Teilen: Auf XING | Auf Facebook | Bei Twitter
Erneut liegt mir eine Filesharing-Abmahnung von Schalast & Partner vor, die einen Fehler enthält (zur Erinnerung: Kürzlich war eine vorgefertigte Unterlassungserklärung “verhunzt”, hier nachzulesen). Diesmal aber sehe ich durchaus ein Problem. Seite 4 der Abmahnung sieht so aus, dass hinter dem “spätestens” das Datum fehlt.
Verlockend, nun zu glauben, dass mangels Fristsetzung gar keine Reaktion notwendig ist. Dem ist aber nicht so: Die ausdrückliche Bestimmung einer Frist ist derzeit zwar “ratsam, aber kein Wirksamkeitserfordernis” (Wandtke/Bullinger, §97a, Rn.8). Vielmehr ist davon auszugehen, dass eine zu kurz bemessene – oder eben gar nicht angegebene – Fristsetzung dazu führt, dass automatisch eine angemessene Frist in Gang gesetzt wird (ebenfalls Wandtke/Bullinger a.a.O. unter Rückgriff auf BGH, I ZR 63/88). Zwar kann ausnahmsweise bei fehlender Fristsetzung auf eine mangelnde Ernstlichkeit der Abmahnung geschlossen werden (so etwa Heidrich, Heise Online-Recht, C.V.17), doch bedarf das weiterer Gesamtumstände, die hier nicht vorliegen.
Auch sonst sehe ich eine gewisse Gefahr für Erstbetroffene: Auf der ersten Seite fehlt gleichsam das Datum (dort steht nur “Frankfurt den”), so dass unerfahrene Empfänger vielleicht an einen der vielzähligen Betrugsversuche denken und die Sache einfach ablegen. An dieser Stelle der Hinweis: Dem ist nicht so! Sie müssen reagieren, auch wenn eine ausdrückliche Fristsetzung nicht erfolgt ist. Nach Erhalt des Schreibens sollten Sie vorsichtshalber bemüht sein, innerhalb von 1 Woche zu handeln. Dabei noch einmal der Hinweis, dass Sie bitte Rat suchen und nicht einfach “irgendetwas” machen, insbesondere nicht ohne Beratung die beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen und abschicken.
Update: In dem betreffenden Fall wurde ich von den Mandanten informiert, dass nunmehr mit gesondertem Schreiben eine (angemessene) Fristsetzung erfolgte.
(Tags: abmahnung, filesharing, frist)



