Zum Haftgrund der Fluchtgefahr
8. Juli 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Zum Haftgrund der Fluchtgefahr haben sich drei Landgerichte geäußert, was hier kurz Erwähnung finden soll:
- Das LG Aurich (12 Qs 51/10) hat festgehalten, dass bei einem (EU-)Ausländer alleine wegen des ausländischen Wohnsitzes nicht reflexartig auf eine Fluchtgefahr geschlossen werden darf.
- Anders sieht das aber das LG Kleve (120 Qs 55/11), das ausdrücklich auch keine Probleme mit dem EU-Diskriminierungsverbot hat, wenn vor allem wegen eines fehlenden festen Wohnsitzes in Deutschland eine Fluchtgefahr angenommen wird.
- Das LG Koblenz (2090 Js 24962/08) dagegen hat klar gestellt, dass auch bei dem Vorwurf eines versuchten Mordes eine Fluchtgefahr nicht zwingend anzunehmen ist, wenn der Angeklagte über längere Zeit hinweg (hier: mehrere Monate) von den Vorwürfen unterrichtet war und er sich nicht dem Verfahren entzogen hat.
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(Tags: fluchtgefahr, haftgrund, untersuchungshaft)