Werberecht: Vorbeugender Unterlassungsanspruch und Werbemaßnahme
24. Juli 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das OLG Naumburg stellte mit Urteil vom 03.03.2011 (1 U 92/10 (Hs)) fest:
Zwar begründet die Werbung für ein bestimmtes geschäftliches Verhalten eine Erstbegehungsgefahr. Anders als bei einer Verletzungshandlung wird in diesem Fall aber keine Vermutung für den Fortbestand der Gefahr begründet. Der vorbeugende Unterlassungsanspruch besteht vielmehr nur solange, wie die Gefahr der Begehung droht, er entfällt mit dem Fortfall der Begehungsgefahr. Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer Werbung, so endet sie, wenn die Werbung aufgegeben wird, weil damit ihre Grundlage entfällt (BGH GRUR 1989, 432, 434; BGH GRUR 1987, 125, 126).
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(Tags: abmahnung, unterlassungsanspruch, werberecht, werbung, Wettbewerbsrecht)