Informationen der Bundesregierung zum Einsatz von Ermittlern in sozialen Netzen
24. Juli 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Mit der Drucksache 17/6587 (hier als PDF) liegt eine Stellungnahme der Bundesregierung zu verschiedenen Fragen rund um den Einsatz von (verdeckten) Ermittlern (u.a. des BKA) in sozialen Netzwerken vor. Zusammengefasst lässt sich festhalten:
- Es wird auf öffentlich zugängliche Daten von Ermittlern längst zugegriffen (was wenig überraschen darf), wobei auf Bundesebene BKA, Bundespolizei und Zollfahndung darauf zugreifen. (Des Weiteren sollte bekannt sein, dass auch die Steuerfahndung im Internet sucht, etwa bei eBay).
- Genaue Statistiken über die Datenerhebung in diesem Bereich gibt es aber nicht.
- Es gibt keine ausdrückliche rechtliche Regelung für ein derartiges Vorgehen, was u.a. vom Bundesdatenschutzbeauftragten schon moniert wurde. Die Bundesregierung teilt diese Bedenken aber nicht und sieht auch keinen Regelungsbedarf.
- Namentlich benannt werden die sozialen Netzwerke Facebook, Wer-kennt-wen und Studi-VZ, wobei die Bundesregierung darauf verweist, dass es durchaus möglich ist, Zugriff auf Bestandsdaten und nicht öffentliche Profile zu verlangen. In vier Fällen soll ein solcher Zugriff bereits stattgefunden haben, wobei hier wohl auch auf “Nachrichten” zugegriffen wurde.
- Interessant und sehr Bemerkenswert ist, dass auf die Frage, ob Ermittler in der Vergangenheit zu Straftaten aufgerufen haben, keine Antwort erfolgt: Die “JA/Nein”-Frage würde in der Beantwortung angeblich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Mit dem gleichen “Argument” wird die Antwort verweigert, ob solche Ermittler eigene Blogs unter ihrer Legende erstellt haben. (Frage 6b ff, ab Seite 6 im Dokument). Nun lässt sich sicherlich vermuten, dass die Antwort in beiden Fällen “Ja” lauten würde, da die Informationsverweigerung sonst sinnlos wäre – dennoch ein interessanter Punkt.
- Eine automatisierte Recherche findet (derzeit) seitens BKA, Bundespolizei und Zoll angeblich in sozialen Netzen gar nicht statt. Auch werden keine speziellen Ermittlungsprogramme eingesetzt.
- Es gibt wohl Zugriff auf eventuell vorhandene Geo-Daten. Das dürfte durchaus interessant sein, da viele nicht daran denken, dass in hoch geladenen Bilddateien mitunter GPS-Koordinaten und Zeitstempel vorhanden sind. Damit lassen sich natürlich angebliche Aufenthaltsorte gezielt belegen bzw. widerlegen.
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(Tags: allgemeines persönlichkeitsrecht, Datenschutz, internet-strafrecht, it-strafrecht, Persönlichkeitsrecht, soziale netze)