Filesharing-Abmahnung von Schalast u. Partner: Genau hinsehen!
26. Juli 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Bei einer Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwälte Schalast & Partner, in der ein Werk von “Pietro Lombardi” abgemahnt wird, sollte man ganz genau hinsehen, um einen kleinen, aber tückischen Fehler zu entdecken:
Wenn man genau hinsieht, erkennt man, dass die einzelnen Ziffern links falsch durchnummeriert sind: Anstelle von 1,2,3 stehen dort 55, 56, 57. Ein Effekt, den man unter Office-Programmen leider schnell erzielen kann und der mich auch schon zur Verzweiflung getrieben hat. Nun soll das hier kein hämischer Bashing-Artikel sein, vielmehr möchte ich auf ein akutes Problem hinweisen: Unter Ziffer 56 – eigentlich wohl Ziffer 2 – wird nämlich auf die ursprünglich gemeinte Nummerierung Bezug genommen, wenn dort zu lesen ist, dass hinsichtlich eines Verstosses gegen Ziffer 1 eine Vertragsstrafe versprochen wird. Und genau da liegt das Problem.
Das Versprechen einer Vertragsstrafe ist nötig, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Wenn man das Formular nun genau nimmt – und das muss man eigentlich – wird hinsichtlich des vorgeworfenen Verstosses zu Ziffer 55, dessen Unterlassung man ja zusichert, nun gar keine Vertragsstrafe versprochen. Die Wiederholungsgefahr wird erst einmal nicht beseitigt, wobei ich nicht vertiefend prüfen möchte, inwiefern hier eine Auslegung dahin gehend, dass “Ziff.1″ sich eindeutig auf Ziffer 55 bezieht, möglich und vor Gericht auch zu erwarten ist. Es bleibt abzuwarten, bei den Rechtsanwälten der Fehler auffällt und man ggfs. kurzerhand eine Neufassung zur Unterschrift zusendet in den Fällen, in denen jemand dieses Formular ausgefüllt hat. Eine einstweilige Verfügung jedenfalls ist m.E. nicht zu erwarten, da ich hier ein derart hohes – nach §254 BGB anzurechnendes – Eigenverschulden sehe, dass man zumindest auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben würde. Anlass für Panik ist das also nicht.
Letztlich ist das für mich ein gelungenes Beispiel, um deutlich zu machen, warum man entweder versierte Hilfe in Anspruch nimmt oder auf die berühmt berüchtigte “modifizierte Unterlassungserklärung” zurückgreift und nicht “blauäugig” unterschreibt, was einem vorgelegt wird: Weil Fehler eben einfach manchmal passieren.
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(Tags: abmahnung, filesharing)