Strafrecht | Auto & Verkehr | Arbeitsrecht | Familienrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | IT-Recht | (IT-)Vertragsrecht

Zwei Mal hintereinander geblitzt: Nur ein Bussgeld

Das gibt es gar nicht so selten: Da fährt jemand eine (vielleicht auch mal längere) Strecke mit dem Auto und wird unterwegs zwei Mal geblitzt. Gibt das nun zwei ? Nicht zwingend, es kommt darauf an, ob die mehrmals festgestellten Verstösse als eine Einheit zu betrachten sind (“Tateinheit”), wie das Amtsgericht Suhl (330 Js 21777/10 1 OWI) nun auch noch einmal feststellte.

Hier war auf ca. 20 Kilometern der Betroffene zwei Mal “geblitzt” worden. Dabei galt durchgehend eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80km/h, während er einmal mit 92km/h und einmal mit 98km/h “geblitzt” wurde. Das Ergebnis: Es gibt nur einen Bussgeldbescheid, wobei als das des schlimmeren Verstosses (hier: 98km/h, also 18km/h zu schnell) zu werten ist. Dies gilt jedenfalls bis zu der Grenze von 35 Euro (§2 VI BKatV). Der zweite Verstoss ist auch nicht bussgelderhöhend zu berücksichtigen.


(Tags: , , , )

Ähnliche Artikel