Treppensturz: Wer kein Licht anmacht, ist selber schuld
28. Juni 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das OLG Thüringen (4 W 602/10) hat festgestellt: Wenn es in einem Hausflur dunkel ist, man kein Licht einschaltet und dann über eine (farblich nicht hervorgehobene) Treppenstufe fällt, hat man ein derart hohes Eigenverschulden, dass ein Anspruch auf Schadensersatz nicht mehr in Frage kommt. Wenn derjenige, der da fällt, auch noch 86 Jahre alt und Sehbehindert ist, kann das nicht abhelfen, sondern ist erst recht ein Grund, Licht einzuschalten.
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(Tags: schadensersatz, schmerzensgeld, sturz, treppe, treppensturz)