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Das OLG Thüringen (4 W 602/10) hat festgestellt: Wenn es in einem Hausflur dunkel ist, man kein Licht einschaltet und dann über eine (farblich nicht hervorgehobene) Treppenstufe fällt, hat man ein derart hohes Eigenverschulden, dass ein Anspruch auf nicht mehr in Frage kommt. Wenn derjenige, der da fällt, auch noch 86 Jahre alt und Sehbehindert ist, kann das nicht abhelfen, sondern ist erst recht ein Grund, Licht einzuschalten.

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