Werberecht: “Made in Germany” nur, wenn auch in Deutschland hergestellt
18. Mai 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Das OLG Düsseldorf (I-20 U 110/10 – im Nachgang zu LG Düsseldorf, 2a O 12/10) hat sich mit der beliebten Produktaussage “Made in Germany” beschäftigt und festgestellt, dass es zur Werbung mit “Made in Germany” notwendig ist, dass “alle notwendigen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sind”. Bei Artikeln, die – wie in diesem Fall – vornehmlich in China gefertigt werden, kann das nicht mehr angenommen werden. Da hilft es dann auch nicht, dass in China lediglich die Produktion der “Rohmesser” erfolgt, zumal auch noch mit aus Deutschland exportierten Maschinen (die wohl ihrerseits tatsächlich “Made in Germany” waren). Auch dass die “Idee” zum Produkt in Deutschland entstand und ausgearbeitet wurde, hilft nicht.
In diesem Fall war der Hersteller der Messer abgemahnt worden – es geht aber auch anders, wie etwa beim OLG Köln (6 U 71/10, “Himalaya-Salz”). In dieser Sache hatte ein Kaufhaus ein Salz als “Himalaya-Salz” beworben. Gewonnen wurde das Salz allerdings nicht “am Fuße des Hochgebirgsmassivs”, sondern vielmehr in einer Hügellandschaft, die zwar geographisch noch zum Himalaya gehörte, letztlich von dem markanten Gebirge aber deutlich entfernt war (200km Entfernung, wobei eine “dicht besiedelte Ebene” zwischen Gebirgsmassiv und Hügellandschaft lag). Trotz objektiver Stimmigkeit der Bezeichnung sah das OLG Köln einen Unterlassungsanspruch. Und man sieht, dass sich auch Kaufhäuser und Shop-Betreiber im Rahmen ihrer Werbung mit dem Thema geographischer Angaben auseinandersetzen müssen. Jedenfalls birgt die ungeprüfte Übernahme von diesbezüglichen Angaben des Herstellers in eigene Werbeanzeigen gewisse Risiken.
(Tags: geographische angabe, werberecht)



