Gesetzgebung aktuell: Telefonwerbung, Widerrufsbelehrung, Bundesanzeiger
29. Mai 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=5013
Teilen: Auf XING | Auf Facebook | Bei Twitter
Es gibt derzeit einige interessante Entwicklungen bzw. Bestrebungen in der laufenden Gesetzgebung, die hier in aller Kürze in einer Übersicht dargestellt werden sollen:
- Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Rechte von Verbrauchern bei Telefonwerbung stärken möchte. Speziell die darin enthaltene “Bestätigungslösung” sollte Beachtung finden: Es geht darum, dass ein (angeblich) am Telefon geschlossener Vertrag erst mit nachheriger schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam zustande kommt. Zum Gesetzentwurf samt Hinweisen hier.
- Medial bereits umfassend Beachtung gefunden hat der Beschluss des Bundestages, “Kinderlärm” zu privilegieren. In erster Linie soll die gesellschaftliche Akzeptanz von Kindergärten & Spielplätzen dadurch erweitert werden, dazu den Bericht bei Tagesschau.de lesen. Beim Bundesrat findet man dazu den Entwurf des Gesetzes.
- Nunmehr abgelaufen ist die Umsetzungsfrist der EU-Telekom-Richtlinie, die eine weitere Stärkung der Verbraucher vorsieht (Über den Beschluss des zugehörigen Gesetzentwurfs mit den wesentlichen Inhalten hatte ich hier berichtet). Immerhin fand im Bundesrat bereits eine erste Beratung statt, wobei sich abzeichnete, dass es weiter Streit um das Thema “Breitband” geben wird.
- Der Bundesrat wird sich mit einer Änderung der Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen beschäftigen. Darin wird zuerst einmal beschlossen, dass die gedruckte Ausgabe des Bundesanzeigers (mit nur noch 1700 Abonennten) zu Gunsten der elektronischen Fassung eingestellt wird. Im Gegenzug wird das bisherige Verkündungsgesetz umbenannt in “Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz”, wobei man das Augenmerk auf §6 IV des Entwurfs richten sollte, wo normiert wird:
“Im Bundesanzeiger ist ein kostenfreier Dienst anzubieten, der Nutzer über neu erscheinende Ausgaben des amtlichen Teils des Bundesanzeigers und deren Inhalt sowie über das Erscheinen gedruckter Anlagenbände und deren Bezugsmöglichkeit gemäß Absatz 3 selbsttätig elektronisch informiert”
- Zu Guter Letzt liegt dem Bundesrat der Gesetzentwurf vor, der eine Änderung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen vorsieht, womit automatisch eine Änderung der Muster-Widerrufsbelehrung einhergeht. So wie es aussieht, wird sich der Bundesrat am 17.06.2011 damit beschäftigen und es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit “durchwinken”. Zeitnah danach wird es im Bundesanzeiger veröffentlicht, so dass wahrscheinlich noch im Juni Online-Shops ihre Widerrufsbelehrungen (und ggfs. AGB) anpassen müssen, wobei es ja keine Übergangszeit für die Regelungen gibt (ich hatte hier berichtet). Die dann aktuelle Muster-Widerrufsbelehrung ist hier bereits zu sehen. Online-Shops sollten sich möglichst zeitnah um das Thema kümmern, auf unserer Seite wird weiter zum Thema berichtet.
(Tags: bundesanzeiger, gesetzgebung, widerrufsbelehrung)



