Entscheidung: Urheberrechtsverstoß durch RSS-Feed
2. Mai 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=4835
Teilen: Auf XING | Auf Facebook | Bei Twitter
Die Entscheidungen rund um RSS-Feeds gehen weiter: Nun liegt eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin (15 O 103/11) vor, das sich mit folgendem Sachverhalt zu beschäftigen hatte – auf einer Webseite wurde der RSS-Feed einer anderen Seite eingebunden. Über diesen Feed wurde auch ein Foto eines Dritten angezeigt, der sich in seinem Urheberrecht verletzt sah. Das LG Berlin gab ihm Recht, denn: Mit der Einbindung des RSS-Feeds macht man sich die Inhalte zu Eigen, die darüber auf der eigenen Webseite gezeigt werden (so auch schon vorher das LG Berlin, 27 O 190/10 – besprochen hier). Das Risiko durch die Einbindung fremder RSS-Quellen steigt damit weiterhin.
Die Sache kann auch kritisch gesehen werden. So ist es durchaus diskussionswürdig, zu überlegen, ob in dieser Art der Verwendung wirklich eine “zugänglichmachung” vorliegt, wie sie etwa das LG Berlin hier sieht. Anlässlich einer Entscheidung des AG Hamburg (36A C 375/09) – wo es u.a. auch um ein Foto via RSS-Feed ging – fragt z.B. Lars Jaeschke in der JurPC (hier zu finden), ob bei lediglich verlinkten Bildern (die nicht auf dem eigenen Server liegen) überhaupt ein solches Zugänglichmachen vorliegen kann bei demjenigen, der RSS-Feeds einbindet. Dazu verweist er eindrucksvoll auf die BGH-Entscheidung in Sachen “Google-Thumbnails”. Wer dieser Auffassung folgen möchte, sollte aber dafür sorgen, dass kein lokaler Cache des RSS-Feeds auf dem eigenen Server vorgehalten wird – die These steht und fällt mit der lokalen Datenspeicherung.
Insgesamt muss m.E. gesehen werden, dass die Rechtsprechung hier sehr uneinheitlich vorgeht. Ich sehe speziell bei sehr großen Diensten wie Google eine Privilegierung, die “normalen Webmastern” vorenthalten wird. Zur Zeit jedenfalls sollte man die Verwendung von fremden RSS-Quellen auf Webseiten eher restriktiv und sehr vorsichtig handhaben. Wer das Risiko eingeht, sollte zumindest auf eine lokale Vorhaltung der Daten (etwa via einem Cache) verzichten, um sich zumindest auf die Ansicht von Jaeschke (s.o.) berufen zu können. Insgesamt aber, wie immer wenn man fremde Inhalte im Internet mehr oder minder ungeprüft übernimmt und sich zu eigen macht, muss man sich im Klaren sein, dass man sich in gefährliches Fahrwasser begibt.
Unsere Facebook-Seite hat bereits 881 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung
(Tags: abmahnung, bloggen, feed, fotorecht, fotos, rss, Urheberrecht)