Die selbe Angelegenheit: BGH zur Abrechnung von Abmahnungen
1. Mai 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Der BGH hat sich mit Urteil vom 1. März 2011 (VI ZR 127/10) zur Abrechnung von Abmahnungen geäußert und festgestellt, dass eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit im Rahmen der Abmahnung einer Berichterstattung in der Presse auch dann vorliegt, wenn sich die für den Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag und den verantwortlichen Redakteur als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten. Eine doppelte Abrechnung einer Abmahnung, nur weil man sich gegen den Print- als auch gegen den Online-Bereich wendet, lehnt der BGH damit ausdrücklich ab.
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(Tags: abmahnung, allgemeines persönlichkeitsrecht, Persönlichkeitsrecht, presserecht)