Bewertungsportal: Unangemessene Bewertung nicht hinnehmen
3. Mai 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Wir haben aktuell einem Arzt geholfen, der von einer unangemessenen Bewertung in einem Bewertungsportal (hier: Qype) betroffen war, die zumindest die Frage der Schmähkritik ankratzte. Dabei soll die Gelegenheit genutzt werden, nochmals an die Risiken gerade bei “Berufsgeheimnisträgern” zu erinnern: Wer z.B. als Arzt von einem (angeblichen) Patienten auf einem Bewertungsportal bewertet wird, muss sich seiner Schweigeverpflichtung entsinnen. Als spontane Reaktion auf eine solche Bewertung gegenüber dem Betreiber der Bewertungsplattform langatmig und breit auszuführen, was im Rahmen eines vielleicht stattgefundenen Patientengesprächs tatsächlich passiert ist, kann nicht geraten werden! Gleich wie groß der Ärger über eine Bewertung ist: Es gilt Ruhe zu bewahren und erfahrene jurstische Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor man es noch schlimmer macht.
Dabei lässt sich auch bei “grenzwertigen” Bewertungen ohne konkreten Tatsachenvortrag vieles bei – zumindest deutschen – Plattformbetreibern erreichen. Speziell professionelle Plattformen wie etwa Qype sind nach meiner Erfahrung an einer konstruktiven Lösung interessiert und stellen nicht gleich auf Stur.
Speziell Ärzte – ob Allgemeinmediziner, Zahnärzte, Kieferchirurgen etc. – sind derzeit sehr im Fokus von Internet-Projekten: Zum einen habe ich den Eindruck, dass Bewertungsplattformen (es gibt auch speziell nur zum Thema Medizin) bei den Patienten äusserst beliebt sind. Zum anderen, sicherlich auch wegen der mitunter ordentlichen Kosten, florieren Projekte, bei denen ärztliche Leistungen (bisher speziell zahnärztliche Leistungen) in direkter Konkurrenz treten. Wir hatten das zuletzt beim BGH, der in Vergleichsportalen keine berufsrechtlichen Probleme erkannte (dazu BGH, III ZR 69/10 & I ZR 55/08 – hier die Pressemitteilung dazu) sowie bezüglich der Werbepraxis in der “McDent”-Entscheidung (BGH, I ZR 222/06). Insofern kann (Zahn-)Ärzten nur geraten werden, die Entwicklungen im Internet genau im Auge zu haben und sich frühzeitig Reaktions-Szenarien zu überlegen.
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(Tags: arzt, bewertung, bewertungsportal, qype, zahnarzt)