Was bitte ist ein “Kennzeichenirrtum”?
30. April 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=4787
Teilen: Auf XING | Auf Facebook | Bei Twitter
Man lernt ja nie aus: Für eines unserer Fahrzeuge kam eine “Knolle”. Zu einem Datum und einer Uhrzeit, zu welcher der Fahrer & Halter des Fahrzeugs nachweislich im Gerichtssaal saß (Gerichtsprotokoll sowie Ein- und Ausfahrprotokoll der Parkgarage lassen keinen Raum für Zweifel), soll das Fahrzeug an einem seltsamen Ort der Aachener Innenstadt abgestellt worden sein. Auch wenn die “Knolle” nur 5 Euro betrug, wurde die Ordnungsbehörde angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Es erfolgte eine einzeilige Antwort: “Auf Grund ihres Schreibens vom … habe ich bemerkt, dass ein Kennzeichenirrtum vorlag und das Verfahren eingestellt”.
Es verbleibt die einsame Frage, was genau ein “Kennzeichenirrtum” sein soll – und wie oft der wohl (unentdeckt) vorkommt.
Unsere Facebook-Seite hat bereits 881 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung
(Tags: kennzeichenirrtum, knöllchen)