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Was bitte ist ein “Kennzeichenirrtum”?

Man lernt ja nie aus: Für eines unserer Fahrzeuge kam eine “Knolle”. Zu einem Datum und einer Uhrzeit, zu welcher der Fahrer & Halter des Fahrzeugs nachweislich im Gerichtssaal saß (Gerichtsprotokoll sowie Ein- und Ausfahrprotokoll der Parkgarage lassen keinen Raum für Zweifel), soll das Fahrzeug an einem seltsamen Ort der Aachener Innenstadt abgestellt worden sein. Auch wenn die “Knolle” nur 5 Euro betrug, wurde die Ordnungsbehörde angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Es erfolgte eine einzeilige Antwort: “Auf Grund ihres Schreibens vom … habe ich bemerkt, dass ein vorlag und das Verfahren eingestellt”.

Es verbleibt die einsame Frage, was genau ein “Kennzeichenirrtum” sein soll – und wie oft der wohl (unentdeckt) vorkommt.

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