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Reform des Umwelt-Strafrechts schreitet voran

Der Bundestag berät zur Zeit eine Reform des Umwelt-Strafrechts, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht. Zu finden ist die Angelegenheit unter der Drucksache 17/5391 und im Kern geht es um folgende nennenswerten Änderungen:

  • Der Verstoß gegen behördliche Auflagen wird zunehmend unter Strafe gestellt
  • Die Tatbestandsmerkmale werden ausgeweitet, so dass die Strafbarkeit früher erreicht wird (Beispiele: Bisher ist eine “Fruchschädigung” beim §326 StGB nötig, in Zukunft reicht eine Fortpfanzungsgefährdung. Oder beim §311 StGB wo “schädigen” durch die zufügung erheblicher Schäden ersetzt wird).

 

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