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Wenn jemand bei seiner privaten () gefälschte Belege einreicht, kann diese ihm fristlos kündigen – die naheliegende Feststellung des OLG Celle (8 U 157/10) ist unter zwei Aspekten beachtenswert:

  1. Der Vertragspartner verwies in diesem Fall darauf, dass er das Aufbereiten der Belege alleine seiner Frau überlassen habe, diese aber kein Repräsentant gewesen sei. Das OLG weist das am Ende zurück: Wer sich der Unterstützung eines Dritten bei der Aufbereitung bedient, muss dessen Tätigkeit auch gegen sich gelten lassen. Merke an dem Punkt: Man kann sich nicht mit einer Delegation der Abarbeitung aus der Verantwortung stellen – anders wäre es auch nicht überzeugend, da man sonst dem Betrug Tür und Tor öffnen würde (von strafrechtlichen Sanktionen mal abgesehen)
  2. Weiterhin meinte der Vertragspartner, dass auf Grund der gesetzgeberischen Intention zumindest eine Mindestversicherungspflicht garantiert werden müsse, also keine möglich sei, sondern maximal die Rückstufung in den Basistarif. Auch das lehnte das OLG ab.

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