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Fahrerlaubnisentzug bei Cannabis-Konsum

Das VG Köln (11 L 23/11) stellt nochmals klar:

Fahruntauglichkeit liegt jedoch vor, wenn der Betroffene trotz zeitweiliger Fahruntüchtigkeit wegen Cannabiskonsums am Straßenverkehr teilnimmt. (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 – 1 BvR 2062/96 –, NJW 2002, 2378/2379) Dafür reicht auch bereits eine Fahrt unter Cannabiseinfluss aus. [...]

Jedenfalls bei einem erreichten THC-Wert von über 2,0 ng/ml ist davon auszugehen, dass der Fahrer nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. (OVG NRW, Beschluss vom 07. Februar 2006 – 16 B 1392/05 –)

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