Fahrerlaubnisentzug bei Cannabis-Konsum
20. April 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=4657
Teilen: Auf XING | Auf Facebook | Bei Twitter
Das VG Köln (11 L 23/11) stellt nochmals klar:
Fahruntauglichkeit liegt jedoch vor, wenn der Betroffene trotz zeitweiliger Fahruntüchtigkeit wegen Cannabiskonsums am Straßenverkehr teilnimmt. (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 – 1 BvR 2062/96 –, NJW 2002, 2378/2379) Dafür reicht auch bereits eine Fahrt unter Cannabiseinfluss aus. [...]
Jedenfalls bei einem erreichten THC-Wert von über 2,0 ng/ml ist davon auszugehen, dass der Fahrer nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. (OVG NRW, Beschluss vom 07. Februar 2006 – 16 B 1392/05 –)
Unsere Facebook-Seite hat bereits 881 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung
(Tags: cannabis, drogen, führerschein, führerscheinentzug)