Vorsicht beim Ausschluss der Gewährleistung
15. April 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=4587
Teilen: Auf XING | Auf Facebook | Bei Twitter
Wer als Unternehmer auf eBay ein Produkt unter Ausschluss der Gewährleistung an Verbraucher verkauft, kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Der pauschale Hinweis, ohne geeignete (technische) Vorsorge, man würde nicht an Verbraucher verkaufen, hilft da auch nicht weiter. (BGH, I ZR 34/08).
Dazu sollten Unternehmer unbedingt den §475 II BGB beachten:
Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.
Unsere Facebook-Seite hat bereits 826 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung
(Tags: abmahnung, ebay, gewährleistung, online-shop, shop)