Vorsicht vor offenen WLAN
3. März 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Bei der WELT findet sich eine Warnung vor “kostenlosen Hotspots”, die nur zu unterstreichen ist: Wer einen fremden, unbekannten Hotspot findet und nutzt, muss sich des Risikos bewusst sein, dass der darüber abgewickelte Datenverkehr abgehört werden kann. Wer dann z.B. ohne vernünftige Verschlüsselung seine Mails abholt, riskiert nicht nur, dass die Mails an sich – ja sogar die Zugangsdaten zum Postfach vom WLAN-Betreiber abgefangen werden können. Der technische Aufwand hierzu ist, um es nett auszudrücken, minimal.
Auch scheinbar vertrauenswürdige WLAN sind da kein Orientierungspunkt: Jeder kann sein Netz nennen wie er möchte, z.B. “T-Online Hotspot”. Daneben kann man sogar noch weiter gehen und anfangen Zahlungsdaten abzufragen. Etwa dass man seine Kreditkartendaten angeben soll, um 1h zu surfen – mit einem lokalen Proxy lässt sich das geschickt gestalten. Naives Vertrauen kann an dem Punkt richtig teuer werden.
Fazit: Offene WLAN nutzen um Mails abzuholen? In der Theorie ja, in der Praxis bitte nur wenn man weiss, was man tut. Der Mail-Client muss so eingerichtet sein, dass Zugangsdaten und Mails nur verschlüsselt transportiert werden. Und wer Webseiten aufruft um dort Login-Daten etc. einzugeben, der sollte eine https-Übertragung zwingend nutzen.
- Hinweis: Hinzu kommt weiterhin die Frage, ob der Login in ein unverschlüsseltes Netz überhaupt erlaubt ist. Zwar ist zur Zeit nicht ernsthaft mit Ermittlungen deswegen zu rechnen, nachdem auf Grund eines durch uns vertretenen Falles die Rechtsprechung ihre Richtung geändert hat – aber es ist ein Risiko dessen man sich bewusst sein muss – unsere Webseite zum Thema hier
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(Tags: datensicherheit, schwarz-surfen, schwarzsurfen, sicherheit, waln, wlan)