Keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bei Facebook Like Button (?)
23. März 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
Kurz-Links: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=4348
Teilen: Auf XING | Auf Facebook | Bei Twitter
Das Landgericht Berlin (91 O 25/11) hat sich wohl erstmals mit einer Abmahnung wegen der Verwendung eines Facebook-Like-Buttons bei (angeblich) unzureichender Datenschutzerklärung beschäftigt. Das Ergebnis, kurz gefasst: Die vom Abmahner begehrte einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht Berlin versagt. Die Begründung: Man sieht in den datenschutzrechtlichen Regelungen des Telemediengesetzes (denen zu Folge die Datenschutzerklärung abgefasst werden muss) keine gesetzlichen Normen, bei deren Verstoss eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden kann.
Die Entscheidung mag aufatmen lassen, hat aber ein paar Haken:
- Es ist eine Entscheidung eines Landgerichts. Ob die anderen Gerichte das so sehen bleibt offen.
- Die hier geäußerte Auffassung ist umstritten – ob die datenschutzrechtlichen Regelungen des TMG nun eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erlauben oder nicht, ist seit längerem Gegenstand eines juristischen Meinungsstreits. Weil nun ein Gericht (siehe 1) das anders sieht, ändert sich am Streit und der Unsicherheit noch nichts.
- Weil das LG Berlin keine den Wettbewerb regelnde Norm gesehen hat, wurde die Frage im Detail gar nicht erst erläutert. Die Frage, ob nun gegen das Datenschutzrecht verstossen wird, ist vom LG Berlin gar nicht thematisiert wurden. Damit ist die Kernfrage – und die Gefahr eine Abmahnung nach Datenschutzrecht – weiterhin vollkommen offen.
Ergebnis: Es ist eine erste Entscheidung und für Unternehmer eine gute Fundstelle. Darüber hinaus sollte man es aber nicht überbewerten.
Dazu:
- Umfassender Artikel zum Thema “Facebook-Abmahnungen” (dort, unter “Wer wird abgemahnt”, wird auch auf eine andere Entscheidung des LG Berlin hingewiesen und erläutert, warum die beiden Entscheidungen nicht vergleichbar sind)
- Besprechung der Entscheidung bei WBS-Law (dort am Ende ist der Beschluss des LG Berlin im Volltext einzusehen)
- Kurze Anmerkung von RA Schwenke, sehr kritisch ebenfalls RA Stadler
Unsere Facebook-Seite hat bereits 881 Fans - folgen auch Sie uns und bleiben Sie auf dem Laufenden!An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da u.a. Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Wenn Sie das wünschen, klicken Sie bitte hier - Unsere Datenschutzerklärung
(Tags: abmahnung, bloggen, facebook, soziale netze)