Abmahnung per Mail: Sinnfreie Aussage
27. März 2011 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist, hier bei Google+ und XING)
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Es grassieren seit einiger Zeit “Abmahnungen” per E-Mail, dahinter stehen im Regelfall (nicht immer!) betrügerische Absichten. Zu dem Thema habe ich nun einen Beitrag gefunden, in dem ein Mitarbeiter von G-Data mit folgenden Worten zitiert wird:
Kein seriöser Anwalt wird seine Abmahnungen per E- Mail versenden
Die Aussage ist vollkommen sinnfrei: Selbst wenn sie stimmen würde, hiesse das nur wertend, dass ein Anwalt, der per Email abmahnt, nicht “seriös” sei. Was auch immer das heissen mag. Dabei ist gerade im Bereich von Spam und Stalking die Abmahnung per Mail teilweise – mangels Identität des Gegners – angebracht. Und kann auch (als überbrückende Maßnahme( durchaus sinnvoll sein, da man evt. Kosten später – nachdem über die natürlich parallel laufende Strafanzeige jemand ermittelt wurde – problemlos beitreiben kann.
Hinzu tritt: Selbst wenn man dann zu dem Ergebnis kommt, dass der abmahnende Anwalt “unseriös” handelt, sagt das nichts darüber aus, ob die Abmahnung letzten Endes wirksam und rechtmäßig ist oder nicht.
Das Thema wurde von mir – anlässlich einer gerichtlichen Entscheidung zu einer per Mail ausgesprochenen Abmahnung – etwas ausführlicher behandelt:
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